Was erledige ich wo?
Die Gebühren für eine Gewerbean-, ab- oder ummeldung betragen 28,-- Euro. Eine Bestätigung für den Bürger, dass dieser Vorgang stattgefunden hat, kostet zusätzlich 8,-- Euro.
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- Merkblatt für die Regelung der Abwassergebühren
- Technische Richtlinien
- Musterbogen
-
zusätzlicher Erklärungsbogen
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Die Aufbruchgenehmigungen sind mind. 14 Tage vor Baubeginn per Email zu beantragen.
Bitte den Namen der Firma, den Ort und die Dauer der Baumaßnahme angeben.
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In der Gemeinde Niederdorfelden existiert eine Grünschutzsatzung unter die auch die Bäume im Gemeindegebiet fallen.
Alle Bäume die einen Umfang von mehr als 60 cm haben, gemessen in 1 m Höhe, bedürfen einer Fällgenehmigung durch den Gemeindevorstand. Dazu muss ein formloser Antrag gestellt werden.
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Umtausch der alten Führerscheine in einen EU-Führerschein können bei der Gemeinde beantragt werden.
Vorzulegen ist der alte Führerschein und ein aktuelles Biometrie Bild, sowie eine Gebühr von 24,- € zu entrichten.
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Das gewerbsmäßige anbieten von Speisen und Getränken, bedarf der Anmeldung bei der Gemeinde. Weitere Informationen und ein Antragsformular finden Sie unter Formulare "Gaststättenbetrieb temporär"
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Nur nach schriftlicher Anmeldung! Anmeldekarten sind im Rathaus oder am Kleinmüllsammelplatz
erhältlich oder Online auf diesem Link ➔
Abholtermin im März, Juni, September und Dezember.