Grundsteuerfestsetzung 2025 durch öffentliche Bekanntgabe

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Gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz in Verbindung mit § 1 der Hebesatzsatzung der Gemeinde Niederdorfelden ergeht folgende Regelung:

Für die Steuerpflichtigen, die im Jahre 2025 keinen Grundsteuer-Änderungsbescheid erhalten und im Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird die Grundsteuer 2026 in gleicher Höhe wie für das Jahr 2025 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

 

Eine gesonderte Festsetzung in einem schriftlichen Steuerbescheid ergeht nicht.

 

Der Inhalt des letzten Grundsteuerbescheides (Jahresbescheid bzw. Änderungsbescheid 2025) gilt auch für das Jahr 2026 und zwar so lange, bis ein neuer schriftlicher Bescheid ergeht.

 

Sollten die Grundsteuerhebesätze im Jahr 2026 noch geändert werden oder ändern sich die Messbeträge, werden Änderungsbescheide erteilt.

 

Diese Steuerfestsetzung durch öffentliche Bekanntmachung hat mit dem heutigen Tag die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheides. Dagegen kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung bei der Gemeinde Niederdorfelden, Burgstraße 5, 61138 Niederdorfelden schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

 

Weiterhin wird bekannt gemacht:

Für 2026 erhalten alle Hundebesitzer Hundesteuerbescheide mit neuen Hundemarken. Die alten Hundemarken verlieren ihre Gültigkeit. Die Hundesteuer bleibt in der Höhe der Festsetzung und Fälligkeit gleich.

 

gez. Klaus Büttner
Bürgermeister

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