Weniger Bürokratie für die Vereine
Keine Meldung mehr über Speisen- und Getränkeverkauf.
Zukünftig müssen Vereine, die bei ihren Festen Essen und Getränke verkaufen, dieses vorab nicht mehr melden.
Der Gesetzgeber hat im Zuge des Bürokratieabbaus das Hessische Gaststättengesetz geändert. Seitdem entfällt für Vereine und gemeinnützige Organisationen die Pflicht zur gaststättenrechtlichen Anzeige, wenn bei Veranstaltungen Speisen und Getränke angeboten werden. Bisher mussten Vereine jede Bewirtung vorab anzeigen. Seit Ende 2025 sind „nicht-gewinnorientierte Organisationen und Initiativen“ von der Anzeigepflicht für den „vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass befreit“. Davon profitieren Sport- und Kulturvereine, die Freiwillige Feuerwehr, Hilfsorganisationen, Bürger- und Elterninitiativen, aber auch Gruppen wie Elternbeiräte, die bei Veranstaltungen Speisen und Getränke verkaufen. Die Neuregelung reduziert den organisatorischen Aufwand und soll das ehrenamtliche Engagement stärken, indem sich Veranstaltungen flexibler planen und kurzfristiger umsetzen lassen.
Andere Vorschriften gelten weiterhin
Von der Änderung unberührt bleiben geltende Vorschriften im Bereich Hygiene, Jugend- und Lärmschutz. Weitere Genehmigungen, etwa zur Flächennutzung, für Straßensperrungen und Brandschutz, müssen nach wie vor eingeholt werden. Auch Lager- oder Brauchtumsfeuer müssen angezeigt werden. Diese Hinweise hat das Gewerbeamt den Vereinen, die seit Inkrafttreten des Gesetzes eine gaststättenrechtliche Anzeige gestellt hatten, mitgegeben und Kontakte, etwa zur Feuerwehr, vermittelt. Diese Übergangslösung greift aber mittlerweile nicht mehr. Daher möchten wir die Vereine bitten, Veranstaltungen sorgfältig zu planen, Risiken abzuwägen und diesen vorzubeugen. Daher empfehlen wir Veranstaltenden, die Feste mit mehr als 500 Besuchenden gleichzeitig auf dem Veranstaltungsgelände planen, sich frühzeitig hinsichtlich eines (möglichen) Sicherheitsgespräches mit der Gemeinde in Verbindung zu setzen. Dies ist möglich an mit formlosen Infos zum Fest und zur Ansprechperson. Sinnvoll ist immer auch eine Meldung im Veranstaltungskalender.