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Brut- und Setzzeit – Hunde bitte anleinen

Brut- und Setzzeit – Hunde bitte anleinen (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Brut- und Setzzeit – Hunde bitte anleinen

Mit dem Beginn des Frühlings kündigt sich auch der Nachwuchs unserer heimischen Wildtiere an!

Während der Brut- und Setzzeit vom 15. März bis 15. Juli reagieren die Tiere besonders empfindlich auf Störungen. Die Wildtiere befinden sich insbesondere auf Feldern, Wiesen und Grünflächen, aber auch im Unterholz im Wald.

Daher bitten wir alle Hundehalter, ihre Hunde während der Brut- und Setzzeit anzuleinen.

Bleiben Sie beim Spaziergang auf den befestigten Wegen und nehmen Sie Ihren Hund an die Leine. Junge Feldhasen, Rehkitze sowie bodenbrütende Vögel werden sonst aufgeschreckt und das kann für den Nachwuchs lebensgefährlich werden.

Der Jagdtrieb eines Hundes kann zur Gefahr für wildlebende Tiere und deren Nachwuchs werden. Auch sonst gut gehorchende Hunde werden oft unfolgsam, wenn der Jagdtrieb sie einer attraktiven Fährte folgen lässt. Leider werden immer wieder Wildtiere durch streunende und wildernde Hunde verletzt oder sogar getötet. Insbesondere Rehe, die hochträchtig in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt sind, werden oftmals mit ihren ungeborenen Kitzen Opfer von Hundebissen. Auch Hunde, die nicht wildern, können Wildtiere stören oder gefährden. Allein durch die Berührung eines Jungtieres kann sich dessen Geruch verändern. Folge kann sein, dass die erwachsenen Tiere den Nachwuchs verstoßen.

Vertreibt ein freilaufender Hund Bodenbrüter, können die Eier im Gelege auskühlen oder bei Hitze kollabieren. Wenn die Elterntiere die Gelege öfter oder länger verlassen müssen, fallen Jungtiere leicht natürlichen Feinden zum Opfer oder verhungern. Deshalb müssen die Halter sicherstellen, dass sie ihren Hund in Wald und Flur immer unter Kontrollen haben und sich Hunde nicht unbeaufsichtigt entfernen und herumtreiben.

Wir appellieren an das Verantwortungsbewusstsein aller Hundehalterinnen und Hundehalter, Rücksicht auf Jungwild und Jungvögel zu nehmen und ihren Hund anzuleinen.

Verstöße können nach dem Hessischen Jagdgesetz mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden, wenn ein Wildtier zu Schaden gekommen ist.

 

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Niederdorfelden

gez.

 

Klaus Büttner

Bürgermeister

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