Hinweis zur Schneeräumpflicht und Beseitigungspflicht von Schnee- und Eisglätte gemäß der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Niederdorfelden

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Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen bebauten oder unbebauten Grundstücke sind verpflichtet, die Gehwege, Treppen, Treppenwege und Überwege vor ihren Grundstücken bei Schneefall von Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen.

 

Bei Schneefall ist in einer solchen Breite zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.

 

Bei Schnee- und Eisglätte sind Bürgersteige in voller Breite und Tiefe, Überwege in einer Breite von 2 m abzustumpfen. Noch nicht ausgebaute Gehwege und ähnliche dem Fußgängerverkehr dienende sonstige Straßenteile müssen in einer Mindestbreite von 1,50 m, in der Regel an der Grundstücksgrenze beginnend, abgestumpft werden.

 

Die Verpflichtungen gelten für die Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr und sind bei Bedarf unverzüglich durchzuführen.

 

Wir bitten um Beachtung.

 

Niederdorfelden, den 21.12.2022

 

gez.

Klaus Büttner

Bürgermeister

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