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Bauleitplanung der Gemeinde Niederdorfelden Bebauungsplan „Im Bachgange“ 2. Änderung

Bauleitplanung der Gemeinde Niederdorfelden Bebauungsplan „Im Bachgange“ 2. Änderung hier: Räumliche Geltungsbereiche des Bebauungsplans (Plan ist ohne Maßstab) (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Bauleitplanung der Gemeinde Niederdorfelden Bebauungsplan „Im Bachgange“ 2. Änderung hier: Räumliche Geltungsbereiche des Bebauungsplans (Plan ist ohne Maßstab)

 

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch

 

Die 2. Änderung des Bebauungsplans “Im Bachgange“ wurde am 14.07.2022 durch die Gemeindevertre-tung der Gemeinde Niederdorfelden aufgestellt und in der Sitzung am 15.09.2022 erweitert (§ 2 Abs. 1 BauGB). Im Mittelpunkt der 2. Änderung steht im Wesentlichen die Ausweisung eines Allgemeinen Wohn-gebiets zu Lasten einer Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Öffentliche Verwaltung und kulturellen und sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen (hier: Rathaus und Bürgerhaus), die Umwidmung von Grünflächen, Zweckbestimmung Kleingärten in Grünfläche, Blühwiese, die Konkreti-sierung des einzuhaltenden Gewässerrandabstandes nach vollzogener Bebauung sowie die Anpassung der Geschossigkeit im Bereich des Sondergebiets Lebensmitteleinzelhandel.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans entspricht der unten abgebildeten Karte. (Anlage 1)
Die von der 2. Änderung berührten Bereiche (Flur 11, Flst. Nr. 734, 764, 766, 767, 768, 777, 820, 821) umfassen insgesamt eine Größe von 1,8 ha:
Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich zugehöriger Begründung liegt in der Zeit von

 

Montag, dem 23.01.2023 – einschl. Freitag, dem 24.02.2023

 

im Rathaus der Gemeinde Niederdorfelden, Burgstraße 5 61138 Niederdorfelden, 1. Obergeschoss Zim-mer 11, während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung öffentlich aus. Während der Aus-legungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vor-gebracht werden.

 

Die allgemeinen Dienststunden der Gemeinde Niederdorfelden sind:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
sowie Mittwoch von 15:30 Uhr – 18:00 Uhr.

 

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet eingestellt. Die Planunterlagen können auf der Home-page der Gemeinde Niederdorfelden unter www.niederdorfelden.de und unter www.plan-es.com, Button „Beteiligungsverfahren“ sowie unter htpps://Bauleitplanung.hessen.de eingesehen und heruntergeladen werden. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich, textlich unter oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Stel-lungnahmen werden nur im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Abwägung innerhalb des Planver-fahrens verwendet.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfas-sung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB).

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde verzichtet. Im beschleunigten Verfahren gel-ten nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Durchführung eines Monito-rings nach § 4c BauGB abgesehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4b BauGB das Planungsbüro PlanES, Elisabeth Schade, 35392 Gießen mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt worden ist.

 

Niederdorfelden, den 12.01.2023

 

Klaus Büttner
Bürgermeister

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