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Amtliche Bekanntmachung - Feststellung eines Nachrücker für Herrn Keppler

Gemäß § 33 ff. des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 58 Kommu-nalwahlordnung (KWO) gebe ich hiermit bekannt:

 

Der am 14.03.2021 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederdorfelden gewählte Be-werber des Wahlvorschlages


Sozialdemokratischen Partei Deutschlands – SPD:


ltd. Nr. 308    Louis Keppler, An der Rosenhelle 3, 61138 Niederdorfelden
hat mit Schreiben vom 18.05.2023 die sofortige Niederlegung seines Mandats erklärt.

Gemäß § 34 Abs. 1 und Abs. 3 KWG stelle ich fest, dass an seine Stelle die nachstehende noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages


Sozialdemokratischen Partei Deutschlands – SPD:

 

ltd. Nr. 306    Tatjana Linossi, Pfortenstraße 17, 61138 Niederdorfelden
nachrückt.

 

Gegen die o.a. Feststellungen kann gem. § 34 Abs. 4 KWG jede/jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Niederdorfelden binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Be-kanntmachung Einspruch erheben.


Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Niederdorfelden, Burgstraße 5, 61138 Niederdorfelden, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG Abs. 2).


Niederdorfelden, den 05.06.2023


Der Gemeindewahlleiter
der Gemeinde Niederdorfelden


Adin Kovacevic

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Niederdorfelden
Mo, 05. Juni 2023

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