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Abfallkalender 2023
Auf folgendem Link gelangen sie zu unserem diesjährigen Abfallkalender:
Abfallkalender 2023
Sperrmüll, Altmetall
Nur nach Anmeldekarte oder über unseren Online-Service. Abholtermin im März, Juni, September und Dezember.
Bitte beachten Sie die Abholkriterien:
Als Sperrmüll gelten die normalerweise anfallende, festen und sperrige Hausratsgegenstände die nicht in die Mülltonne passen wie z. B. schränke, Tische, Regale, Sitzmöbel, Betten, Teppiche etc.
Teile die überwiegend aus Metall bestehen, bitte trennen und das Metall bei der Altmetallabfuhr anmelden oder zum Kleinmüllsammelplatz bringen.
Möbelholzteile bitte separat stellen!
Nicht mitgenommen werden:
Hausmüll in Tüten, Säcken und anderen Behältnissen, Altreifen, Bauschutt, Bauholz, Baustellenabfälle, Fenster, Türen, Hausentrümpelungen, Wertstoffe wie Papier, Pappe, Sondermüll, Elektrogeräte
KLEINABFALLSAMMELPLATZ DER GEMEINDE NIEDERDORFELDEN
Öffnungszeiten:
Oktober bis März:
Mittwoch 14-17 Uhr
Samstag 8-13 Uhr
April bis September:
Mittwoch 15-18 Uhr
Samstag 8-13 Uhr
Angenommen werden:
Altholz (Keine Kesseldruckimprägnierten Hölzer, kein A IV Holz))
Altmetall
Bauschutt
Baustellenabfälle (Nur Abfälle aus Renovierungsmaßnahmen. Kein Restmüll, kein Sperrmüll)
elektronische Kleingeräte (Keine Fernseher, Keine Monitore)
Flaschenglas
Grünabfall
Inertes Material (Glasbaustein, Gips, Ytong Steine)
Kartonagen (Keine Kartonagen aus dem Gewerbe)
Achtung : Die Anlieferung gewerblicher Abfälle ist verboten.
Rechtsgrundlage für den Betrieb ist die Satzung über die Benutzung des gemeindlichen Kleinabfallsammelplatzes Niederdorfelden.
Pro Anlieferer und Öffnungstag dürfen 1 cbm Grünabfall und 0,5 cbm von allen anderen Abfallfraktionen abgegeben werden.
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
Auf Verlangen hat der Benutzer seinen Wohnsitz und die Herkunft des Abfalls nachzuweisen.
Die Benutzung des Kleinabfallsammelplatzes und dessen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Entsorgungsmöglichkeiten in Niederdorfelden
Umweltschutz bedeutet nicht nur den Abfall zu trennen, sondern auch Abfall überhaupt nicht entstehen zu lassen. Deshalb überlegen Sie bei jedem Einkauf:
Brauche ich das Produkt überhaupt?
Gibt es umweltverträgliche Alternativen?
Gibt es ein vergleichbares Produkt, das länger hält, reparabel ist oder wiederverwertet werden kann?
Altglas
Getrennt nach Farben: 12 Altglasstandorte im Ortsbereich und am Kleinmüllsammelplatz.
Altholz
Altholz von Möbelteilen zum Sperrmüll stellen. Abrissholz, Mischholz und Obstkisten zerlegt zum Kleinmüllsammelplatz bringen.
Altkleider
Kleidercontainer sind am Feuerwehrgerätehaus und am Lindenplatz vorhanden.
Altmetall
Kleinteile bitte auf dem Kleinmüllsammelplatz abgeben. Große Teile über die Sperrmüllkarte zur Abholung anmelden. Ölöfen müssen vollkommen entleert sein, Eisenteile dürfen keine Anhaftungen von Beton, Kunststoff oder Gummi haben. Fahrradfelgen bitte ohne Reifen abgeben.
Altpapier
Papier, Pappe und Kartonagen in die "Grüne Papiertonne" eingeben, sperrige Kartonagen können auf dem Kleinmüllsammelplatz entsorgt werden.
Aluminium
In den "Gelben Sack" eingeben.
Altöl
Händlerrückgabe.
Asbest
Achtung ! Besondere Annahmekriterien der Deponie Hailer beachten Tel.: 06051-969545.
Autobatterien
Händlerrückgabe oder Deponie Hailer.
Autoreifen
Händlerrückgabe.
Batterien
Verbrauchte Batterien beim Neukauf zurückgeben. Zusätzlich steht im Rathaus ein Container zur Aufnahme bereit.
Bauschutt
Kleinmengen werden am Kleinmüllsammelplatz angenommen.
Baustellenabfälle
Als Baustellenabfälle gelten Abfälle aus Renovierungsmaßnahmen, z. B. alte Tapeten, Reste von Bodenbelägen, Abdeckplanen oder Holzabschnitte. Kleinmengen können auf dem Kleinmüllsammelplatz abgegeben werden.
Keine Rest- und Sperrmüllannahme !!!
Biotonne / Kompostierbare Abfälle
In die Biotonne können - neben Grünabfällen - die meisten organischen Abfälle eingegeben werden. Z. B. Speise- u. Lebensmittelreste (auch verdorbene u. verschimmelte Gemüse- und Obstabfälle) Eierschalen, Kaffeefilter u. Teebeutel, außerdem Haare, Federn, Holzasche, Sägemehl und Holzwolle, sofern sie nicht chemisch behandelt sind.
TIPP: Probleme mit der Biotonne können unter Beachtung folgender Punkte vermieden werden:
nicht in die pralle Sonne stellen;
bei Frost erst am Abfuhrtag an den Bürgersteig stellen (Inhalt friert an);
ab und zu reinigen (ausspritzen) und austrocknen lassen;
wiederholtes Abstreuen mit kohlensaurem Kalk (Düngemittel) bei Madenbildung;
besonders nasse Abfälle in Zeitungspapier einwickeln;
keine Flüssigkeiten oder andere Materialien wie Plastik, Glas oder Restmüll eingeben.
Blechdosen
Weißblechdosen bitte in den `Gelben `Sack` geben oder am Kleinmüllsammelplatz in den Altmetallcontainer.
Compact Disk
Sammeltonne am Kleinmüllsammelplatz.
Computer / Drucker
Unter 06051-971033333 zur Abholung anmelden oder zum Kleinmüllsammelplatz (Keine Bildschirme!)
Dämmmaterial / Mineralwolle
Achtung ! Besondere Annahmekriterien der Deponie Hailer beachten Tel.: 06051-969545.
Elektrogroßgeräte
Kühlgeräte, Weißgeräte, Computer, Bildschirme etc. unter 06051-971033333 zur Abholung anmelden.
Elektrokleingeräte
Kleingeräte (Fön, Rasierer etc.) bitte zum Kleinmüllsammelplatz bringen.
Frittierfett
Kleinmengen zum Sondermüllmobil bringen.
Gelber Sack
Verpackungsmaterialien mit dem grünen Punkt. Hotline: 0800-1889966
Grünabfälle
Sperrige Grünabfälle werden am Kleinmüllsammelplatz angenommen. Kleinmengen können auch in die Biotonne gegeben werden.
Holz
Kleinmengen zum Kleinmüllsammelplatz.
Kleinmüllsammelplatz
Kleinmengen von Altmetall-, Bauschutt-, Grün-, Holz-, Papier-, und Bausstellenabfällen aus privaten Haushalten!
Keine Rest- und Sperrmüllannahme !!!
Kork
Flaschenkorken, Korkpinwände, -platten und
-untersetzer können auf dem Kleinmüllsammelplatz abgegeben werden. Der Kork muss frei von Anhaftungen wie Kleber u. Farbresten sein.
Kosmetik
Verbrauchte Kosmetik zum Sondermüllmobil.
Kühlgeräte
Unter 06051-971033333 zur Abholung anmelden.
Kunststoffe
Kunststoffe von Verkaufsverpackungen in den "Gelben Sack" eingeben. Sonst in die Restmülltonne. Nicht zum Kleinmüllsammelplatz!
Leuchtstoffröhren
Annahme im Rathaus. Maximal 20 Stück pro Anlieferung, höchstens 100 Stück pro Jahr.
Matratzen
Beim Sperrmüll anmelden.
Nachtspeicheröfen
Elektrische Nachtspeicheröfen müssen von Fachfirmen entsorgt werden.
Schuhe
Gebündelt in den Altkleidercontainer geben oder bei speziellen Sammlungen abgeben.
Sperrmüll
Nur nach Anmeldung schriftlich oder im Internet. Meldekarten sind im Rathaus oder auf dem Kleinmüllsammelplatz erhältlich.
Bitte beachten sie die Abholkriterien:
Als Sperrmüll gelten die normalerweise anfallende, festen und sperrige Hausratsgegenstände die nicht in die Mülltonne passen wie z. B. schränke, Tische, Regale, Sitzmöbel, Betten, Teppiche etc.
Teile die überwiegend aus Metall bestehen, bitte trennen und das Metall bei der Altmetallabfuhr anmelden oder zum Kleinmüllsammelplatz bringen.
Möbelholzteile bitte separat stellen!
Nicht mitgenommen werden:
Hausmüll in Tüten, Säcken und anderen Behältnissen,
Altreifen, Bauschutt, Bauholz, Baustellenabfälle, Fenster, Türen, Hausentrümpelungen, Wertstoffe wie Papier, Pappe,
Sondermüll, Elektrogeräte.
Sonderabfall
Flüssige Farben, Lacke, Lösungsmittel, Chemikalien, Kosmetika, Spraydosen, Pflanzenschutzmittel etc.
Nicht angenommen werden u. a. Altöl, Autobatterien, Altreifen !
Sondermüllmobil
Termine und Uhrzeiten siehe Abfallkalender:
Standort: Parkplatz am Bürgerhaus.
Styropor
Styropor von Verkaufs- oder Transportverpackungen in den "Gelben Sack" eingeben.
Verschmutztes Styropor aus Renovierungsmaßnahmen kann in Kleinmengen auf dem Kleinmüllsammelplatz abgegeben werden.
Verbundstoffe
Z. B. Tetra Pak oder mehrschichtige Verkaufsverpackungen in den "Gelben Sack" eingeben.
Windeln
Windelsäcke sind auf der Gemeinde erhältlich.
Diese werden bei der Restmüllabfuhr mitgenommen.
Weihnachtsbäume
Ohne Lametta und Kunststoffe zum Kleinmüllsammelplatz bringen.
Was erledige ich hier
Sperrmüll
Nur nach schriftlicher Anmeldung! Anmeldekarten sind im Rathaus oder am Kleinmüllsammelplatz
erhältlich oder Online auf diesem Link ➔
Abholtermin im März, Juni, September und Dezember.
Bauamt
Für die Zulässigkeit privater Bauvorhaben (auch Umbauten!) ist auch die Gemeinde zuständig. Normalerweise wird das bei Bearbeitung des Bauantrages geregelt der direkt bei der Bauaufsicht , Barbarossastraße 16-24, 63571Gelnhausen, Tel. 06051-85-0, zu stellen ist. Aber vorher kann man sich schon einmal unverbindlich informieren.
Wenn Straßen oder Abwasserleitungen gebaut werden, ist die Gemeinde selbst Bauherr, genau so wie sie für den Zustand von Straßen und Bürgersteigen zuständig ist. Mitteilungen über besonders große Schäden oder Mängel können Sie mit dem Formular Mängelanzeige (Formular) machen.
Bauhof
Die Leistungen, die die Mannschaft des städtischen Bauhofes tagtäglich für die Bürgerinnen und Bürger erbringt, werden vielfach unterschätzt. Das Tätigkeitsfeld, auf dem sich die Bauhofmitarbeiter jeden Tag aufs Neue bewegen, ist sehr groß. Spätestens um 7 Uhr und manchmal schon um 6 Uhr müssen sie einsatzbereit sein, wobei es keine Rolle spielt, ob es trocken oder nass, warm oder kalt ist. Im Gegenteil: In Ausnahmefällen, wie sie etwa in besonders strengen Wintern vorkommen, ist nach Bedarf sogar ein Rund-um-die-Uhr-Schichtbetrieb notwendig.
Die wichtigsten Aufgaben sind die Erhaltung von Straßen und Wegen, wozu unter anderem die Reinigung von Unrat und Schnee, die Montage und Instandhaltung von Verkehrstafeln oder die Anbringung und Erneuerung von Straßenmarkierungen zählen. Die Unterhaltung von Rad- und Wanderwegen. Pflegearbeiten auf dem Friedhof sowie die Betreuung des Kanal- und Abwassersystems. Betreut und in Schuss gehalten werden müssen aber auch die städtischen Gebäude, Freizeitanlagen wie zum Beispiel Sport- und Spielplätze und natürlich die Außenanlagen. Überhaupt machen die Müllentsorgung sowie die Grün- und Landschaftsreinigung einen guten Teil der täglichen Arbeit aus. Und zu guter letzt ist der Bauhof für den Aufbau vieler Festivitäten verantwortlich. Motivation ist dabei alles, denn die Mitarbeiter müssen oftmals Tätigkeiten verrichten, die sonst niemand übernehmen will.
Ansprechpartner
Alexander Horné
Hainstraße 25
61138 Niederdorfelden
06101-3005
Fax.: 06101-535330
Bürgermeister
In Hessen sind die Kommunen nach der sogenannten Magistratsverfassung organisiert. Rechtsgrundlage ist die Hessische Gemeindeordnung (HGO). In der HGO regelt der 3. Titel (§§ 39-48) die Rolle des Bürgermeisters.
Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeindevorstandes und Leiter der Gemeindeverwaltung. Er vertritt die Gemeinde nach außen (§ 71 HGO). Jedoch werden die wesentlichen Entscheidungen vom Gemeindevorstand als Kollektivorgan getroffen. § 66 HGO nennt:
die Gesetze und Verordnungen sowie die im Rahmen der Gesetze erlassenen Weisungen der Aufsichtsbehörde auszuführen,
die Beschlüsse der Gemeindevertretung vorzubereiten und auszuführen,
die ihm nach diesem Gesetz obliegenden und die ihm von der Gemeindevertretung allgemein oder im Einzelfall zugewiesenen Gemeindeangelegenheiten zu erledigen,
die öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Betriebe der Gemeinde und das sonstige Gemeindevermögen zu verwalten,
die Gemeindeabgaben nach den Gesetzen und nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung auf die Verpflichteten zu verteilen und ihre Beitreibung zu bewirken sowie die Einkünfte der Gemeinde einzuziehen,
den Haushaltsplan und das Investitionsprogramm aufzustellen, das Kassen- und Rechnungswesen zu überwachen,
die Gemeinde zu vertreten, den Schriftwechsel zu führen und die Gemeindeurkunden zu vollziehen.
Der Bürgermeister ist grundsätzlich hauptamtlicher Beamter auf Zeit (§ 44 HGO). Er leitet die Gemeindeverwaltung. Er bestimmt die Organisation der Gemeindeverwaltung und legt die Geschäftsverteilung der Beigeordneten fest. Der Bürgermeister ist Vorgesetzter, Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der Gemeindemitarbeiter.
Zuständig u.a. für:
Bauangelegenheiten, Ordnungswidrigkeiten, gefährliche Hunde, Unternehmensansiedlung
Ansprechpartner
Klaus Büttner
Burgstrasse 5
61138 Niederdorfelden
06101-535310
Fax.: 06101-535340
Einwohnermeldewesen
Zuständig für:
An-, Ab- und Ummeldungen von Einwohnern, Gewerbe An-, Ab- und Ummeldungen, Wahlamt + Briefwahl, Beglaubigungen, Fischereischein, Fahrzeugummeldungen, Führerscheinumtausch, Führungszeugnisse, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Fundbüro, Lebensbescheinigungen, Lohnsteuerkarten, Meldebescheinigungen, Ortspläne, Pässe + Ausweise, Polizeiliche Führungszeugnisse, Gestattungen.
Anmeldeverfahren
Vorzulegen ist der Mietvertrag, bei Eigentum = der Kaufvertrag, die Wohnungsgeberbestätigung nach § 19, Personalausweise und Pässe.
Ausweise
Kinderreisepass (früher Kinderausweis)
Der Kinderreisepass ersetzt den früheren Kinderausweis. Kinderausweise werden nach Ablauf der Gültigkeit nicht mehr verlängert.
Ab dem 01.11.2005 darf der Kinderreisepass nur noch mit einem Lichtbild -unabhängig vom Alter des Kindes- ausgestellt werden. Insbesondere für Reisen ins Ausland kann Ihrem Kind bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (neu ab 01.11.2007; vorher bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres) ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
Sie haben auch die Möglichkeit, sich für Ihr Kind einen eigenen Reisepass mit elektronischem Speichermedium ausstellen zu lassen, wenn z.B. die Einreisebestimmungen Ihres Gastlandes dieses erfordern (weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den jeweiligen Hinweisen für die Ausstellung von Reisepässen - weiter unten oder unter Internet Informationen des Auswärtigen Amtes).
Antragstellung:
Die Beantragung ist nur durch die Personensorgeberechtigten (leiblicher Vater und leibliche Mutter oder Betreuer/in) möglich. Beide Elternteile müssen persönlich zur Unterschrift im Einwohnermeldeamt der Gemeinde erscheinen. Eine schriftliche Vollmacht ist nicht möglich. Bei geschiedenen Elternpaaren ist eine Beantragung mit Sorgerechtsbeschluss möglich.
Kinder nach Vollendung des 10. Lebensjahres müssen mit vorsprechen, da das Kind persönlich im Kinderreisepass unterschreiben muss. Bei Kindern unter 10 Jahren besteht zwar keine Unterschriftspflicht, schreiberfahrene Kinder sollten aber in der Regel auch unter 10 Jahren eine Unterschrift abgeben. Ab 10 Jahren ist die Unterschrift zwingend.
Notwendige Unterlagen / Nachweise:
Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes (stellt das Standesamt des Geburtsortes aus)
ein aktuelles Biometrie Bild, welches nicht älter als 3 Monate ist, bitte beachten Sie unbedingt die Informationen zum Lichtbild (Hinweise der Bundesdruckerei)
Angabe von Größe und Augenfarbe des Kindes
Personalausweis
Vorzulegen sind eine Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde und ein neues, aktuelles Biometrie Bild (bitte auf kontrastreichen Hintergrund achten).
An Gebühren sind unter 24 Jahren 22,80- € und ab 24 Jahren 37,-- € zu entrichten. Ein vorläufiger Ausweis 10,- €.
Die EID Karte gibt es ab Januar 2021 für 37,-- €.
Der Antragsteller muss wegen der Unterschrift persönlich kommen.
Reisepässe
Vorzulegen sind eine Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde und ein neues, aktuelles Biometrie Bild (bitte auf die neuen Biometrischen Bestimmungen achten).
An Gebühren sind 60,-- € bzw. 37,50 € (für Personen bis 24 Jahren) zu entrichten.
Für einen vorläufigen Reisepass sind 26,-- € zu entrichten.
Expresspass (32 Seiten) bis zu 24 Jahren kostet 69,50 €.
Expresspass (32 Seiten) ab 24 Jahre kostet 92,00 €.
Expresspass (48 Seiten) bis zu 24 Jahren kostet 91,50 €.
Expresspass (48 Seiten) ab 24 Jahre kostet 114,00 €.
Der Antragsteller muss wegen dem Fingerscanning ab dem 6. Lebensjahr und der Unterschrift persönlich kommen.
Lohnsteuerkarten
Ausstellung der Lohnsteuerkarten und Änderungen der Steuerklassen wird komplett beim Finanzamt vorgenommen.
Melderegisterauskunft
Eine Melderegisterauskunft ist schriftlich zu beantragen. (Kosten 9,00 €)
Ansprechpartner
Patricia Scholz
Burgstrasse 5
61138 Niederdorfelden
06101-535322
Fax.: 06101-535330
Melanie Falk
Burgstrasse 5
61138 Niederdorfelden
06101-535322
Fax.: 06101-535330
Melanie Falk
Burgstrasse 5
61138 Niederdorfelden
06101-535314
Fax.: 06101-535340
Fundbüro
Fundsachen können im Einwohnermeldeamt abgegeben und eingesehen werden.
Ansprechpartner
Melanie Falk
Burgstrasse 5
61138 Niederdorfelden
06101-535314
Fax.: 06101-535340
Gewerbewesen
Ansprechpartner
Patricia Scholz
Burgstrasse 5
61138 Niederdorfelden
06101-535322
Fax.: 06101-535330
Melanie Falk
Burgstrasse 5
61138 Niederdorfelden
06101-535314
Fax.: 06101-535340
Datenschutzbeauftragte
Die Datenschutzbeauftragte der Verantwortlichen ist zu kontaktieren unter:
Datenschutzbeauftragte der Stadt Maintal
Klosterhofstraße 4-6
63477 Maintal
Telefon: 06181 400-262
Telefax: 06181 400-5067
E-Mail:
EDV
Ansprechpartner
Adin Kovacevic
Burgstraße 5
61138 Niederdorfelden
06101-535325
Fax.: 06101-535330
Friedhofsamt
Bestattungen auf dem Friedhof Niederdorfelden
Es ist immer schwer wenn ein Geliebter Mensch von uns geht. Hinterbliebene stehen oft unter Schock und müssen unter denkbar ungünstigen Umständen, wie Schmerz, Trauer und Zeitdruck, eine Vielzahl von schwierigen Entscheidungen treffen.
Was ist zu tun, wenn jemand stirbt?
Zunächst muss bei einem Sterbefall ein Arzt verständigt werden. Benachrichtigen Sie Ihre engsten Verwandte und suchen Sie wichtige Unterlagen zusammen wie Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, etc.
Nach dem Personenstandsgesetzt ist der Tod eines Menschen dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Dies können die Angehörigen selber machen oder sie schalten ein Bestattungsunternehmen ein.
Welche Möglichkeiten einer Bestattung gibt es in Niederdorfelden und was kosten diese?
Die Pietäten unterstützen die Angehörigen und erledigen viele Formalitäten in Ihrem Auftrag. Auch sprechen Sie mit Ihnen die möglichen Beisetzungsformen ab.
Die erste Entscheidung, die Sie bezüglich der Bestattungsart treffen müssen, ist, ob es eine Erd- oder eine Feuerbestattung sein soll. Bei der Erdbestattung erfolgt die Beerdigung im Sarg auf dem Friedhof. Eine Einäscherung ist Voraussetzung einer Urnenbeisetzung.
Bei der Wahl der Bestattungsart sollten Sie sich in erster Linie nach den Wünschen des Toten richten, falls Sie diese kennen. Vielleicht haben Sie bereits über die Vorstellungen für die Bestattung gesprochen.
Grundsätzlich gibt es
• Reihengrab (Erdeinzelgrab), Nutzungsdauer 30 Jahre, kann nicht verlängert werden, keine weitere Beisetzung möglich
• Erdwahlgrab, Nutzungsdauer 30 Jahre, kann verlängert werden, weitere Beisetzungen möglich
• Urneneinzelgrab, Nutzungsdauer 20 Jahre, kann nicht verlängert werden, keine weitere Beisetzung möglich
• Urnenwahlgrab, Nutzungsdauer 20 Jahre, kann verlängert werden, weitere Beisetzungen möglich
• Urnenwandgrab für eine oder zwei Urnen, Nutzungsdauer 20 Jahre
• Anonyme Urnenbeisetzung
• Gärtnerbetreute Grabanlage
Hinweis: Bestattungsantrag
Wichtige Information für Bestatter
Jede Beisetzung ist vorher mit der Friedhofsverwaltung abzustimmen. In der Regel finden Urnenbeisetzungen montags bis donnerstags bis spätestens 15.30 Uhr statt, freitags bis spätestens 11.30 Uhr. Beisetzungen von Särgen finden in den Sommermonaten bis spätestens 15.00 Uhr und in den Wintermonaten bis spätestens 14.00 Uhr statt.
Die Grabstätten werden durch die Friedhofsverwaltung oder ein beauftragtes Unternehmen geöffnet und anschließend wieder geschlossen. Sollte ein anderer Termin, außerhalb der o.g. Zeiten stattfinden, ist dies nach Rücksprache auch möglich. Allerdings ist das Grab dann durch die Pietät selbst zu schließen.
Jede Beisetzung muss vorab schriftlich beantragt werden. Hierzu ist ein Antrag vom Nutzungsberechtigten zu unterschreiben.
Es ist zu beachten, dass in Niederdorfelden keine Kühlzelle vorhanden ist. Haben Sie keine Möglichkeit der Aufbewahrung/Kühlung des Verstorbenen hilft Ihnen die Friedhofsverwaltung gerne weiter.
Weiter stellt die Gemeinde keine Sarg-/ oder Urnenträger. Der Trauerzug ist so vom Bestatter zu begleiten.
Soll die Trauerhalle genutzt werden, ist der Schlüssel bei der Friedhofsverwaltung erhältlich und kann dort abgeholt werden.
Die Trauerhalle wird vorab durch die Friedhofsverwaltung gereinigt. Die Bestuhlung (ca. 45 Stühle) ist durch den Bestatter vorzunehmen.
Niederdorfelden hat leider keine Orgel und keinen Organisten. Eine Musikanlage ist vorhanden. In dem kleinen Schnuppen neben der Trauerhalle ist eine Erd-/Blumenschale vorhanden.
Ansprechpartner
Janina Zinner
Burgstrasse 5
61138 Niederdorfelden
06101-535316
Fax.: 06101-535330
Jugendpflege
Hier finden Sie unser aktuelles Programm "AWO-Kommunale Jugendarbeit Niederdorfelden" für die Jugendpflege -> Jugendpflege
Ansprechpartner
Jürgen Zeleny
Burgstraße 5
61138 Niederdorfelden
06101-655536
Fax.: 06101-655536
Michaela Nisch
Burgstraße 5
61138 Niederdorfelden
06101-655536
Fax.: 06101-655536
Kasse
Zahlungsweisen
Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben:
Wir buchen automatisch zu den entsprechenden Fälligkeiten von Ihrem Bankkonto ab. Gleiches gilt für mögliche Nachforderungen.
Wenn Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank haben:
Bitte geben Sie bei dem Dauerauftrag bei Ihrer Bank die Fälligkeiten, den Betrag und unser Kassenzeichen bzw. Konto-Nummer (ersichtlich auf den Steuerbescheiden, Kurzrechnungen etc.) stets vollständig an.
Wenn Sie selbst überweisen:
Bitte geben Sie bei Ihren Überweisungen zu den Fälligkeiten unser Kassenzeichen bzw. Konto-Nummer (ersichtlich auf den Steuerbescheiden, Kurzrechnungen etc.) stets vollständig an.
Wenn Sie bar bezahlen:
Kassenstunden sind während der Öffnungszeiten des Rathauses.
In diesem Zusammenhang machen wir darauf aufmerksam, dass jederzeit die Möglichkeit besteht, sich dem Einzugsverfahren durch die Gemeindekasse anzuschließen. Hierdurch ist sichergestellt, dass alle Beträge pünktlich von Ihrem Konto abgebucht werden und kein Rückstand und damit verbundene Mahngebühren entstehen. Bei auftretenden Unstimmigkeiten haben Sie 8 Wochen lang Ihrer Bank oder Sparkasse gegenüber das Recht auf Widerspruch gegen die Abbuchung.
Fälligkeiten
15.02./ 15.05./15.08./15.11., | Grundsteuer, Müllabfuhrgebühren, Gewerbesteuer |
01.07., | Hundesteuer, Steuern u. Gebühren bei jährl. Fälligkeit |
November, | Acker- u. Gartenpacht bei jährl. Fälligkeit |
10. jeden Monat, | Kindergartengebühren und Verpflegungsentgelt |
01. jeden Monat | Miete und Nebenkosten |
Bitte beachten Sie, dass das Fälligkeitsdatum keinen Termin, sondern den Endzeitpunkt der Zahlungsfrist darstellt.
Alle Beträge, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingegangen sind, werden automatisch angemahnt. Nach weiteren drei Wochen werden die überfälligen Steuer- und Gebührenverpflichtungen im Wege des Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. Bei Überschreitung der Fälligkeit sind die angefallenen Mahngebühren und Säumniszuschläge in voller Höhe zu entrichten, denn im Interesse der Gleichbehandlung aller Abgabenpflichtigen sind wir nicht in der Lage, auf diese rechtmäßig festgesetzten Nebenleistungen zu verzichten.
Gemäß der Verwaltungsvollstreckungskostenordnung zum Hess. Verwaltungsvollstreckungsgesetz, werden sämtliche säumige Zahler mit einem einheitlichen Tarif angemahnt. Die Wertstufe beträgt bis einschließlich
250,00 € = 6,00 € Mahngebühr
500,00 € = 11,00 € Mahngebühr
1.000,00 € = 17,00 € Mahngebühr
2.500,00 € = 25,00 € Mahngebühr
5.000,00 € = 42,00 € Mahngebühr
für je weitere 5.000,00 € = 25,00 € Mahngebühr.
Dazu kommen noch für Rückstände über 50,00 € Säumniszuschläge in Höhe von 1 % des Schuldbetrages je Monat.
Konten der Gemeindekasse
Sparkasse Hanau
BLZ: 506 500 23
Konto: 26002352
IBAN: DE76 50650023 0026002352
BIC: HELADEF1HAN
Frankfurter Volksbank eG
BLZ: 501 900 00
Konto: 4101791063
IBAN: DE46 50190000 4101791063
BIC: 4101791063
Kämmerei
Ansprechpartner
Ute Klingelhöfer
Burgstrasse 5
61138 Niederdorfelden
06101-535324
Fax.: 06101-535330
Kindertagesstätten
Die Gemeinde Niederdorfelden verfügt aktuell über 3 Kindertagesstätten. Den „100-Morgen-Wald“, den „Lindenplatz“ (inkl. Krippeneinrichtung) sowie die „Pusteblume“.
Grundsätzlich stehen die Kitaplätze allen in Niederdorfelden gemeldeten Kindern ab Vollendung des 3. Lebensjahres (bzw. bei der Krippeneinrichtung ab Vollendung des 1. Lebensjahres) zur Verfügung. Die Eltern werden anhand der Geburtenliste von der Verwaltung automatisch angeschrieben und auf den Kitaplatz hingewiesen. Hier können die Eltern, je nach Platzkapazität, eine Einrichtung auswählen.
Anders verhält es sich im Krippenbereich. Hier übernimmt die Kitaleitung vor Ort direkt die Anmeldung. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf daher direkt an den Kindergarten „Lindenplatz“ bezüglich der U3-Anmeldungen.
Beschäftigungsnachweise können Sie sich hier ausdrucken:
Kita "100-Morgen-Wald"
Unsere Kindertagesstätte „100-Morgen-Wald“ ist eine dreigruppige Kinderbetreuungseinrichtung, inmitten eines Neubaugebietes gelegen. In dem hellen luftigen Gebäude finden maximal 75 Kinder genügend Platz zum Spielen, lachen, lernen und streiten. Das Gebäude wird von einem großzügigen Außengelände umgeben, das den Kindern unserer Einrichtung viel Platz zum Toben, Rädchen- und Rollerfahren, Sandburgen bauen, Schaukeln und Rutschen bietet.
Die Schwerpunkte unserer pädagogischen Arbeit liegen in der Wald- und Naturpädagogik. Einmal in der Woche findet unser Naturtag statt. Dann sind wir draußen unterwegs. Entweder fahren wir mit dem Zug in den Wald nach Nidderau/Eichen oder wir gehen auf den ortsansässigen Bio Bauernhof. Dort haben unsere Kinder schon längst Freundschaft mit den Eseln und Schafen geschlossen. Diese Freundschaft erneuert sich mit jedem weiteren Besuch.
Wenn wir mit den Kindern im Wald unterwegs sind, nutzen wir die Materialien, die der Wald uns anbietet. Äste, Blätter, abgestorbene Baumstämme, Moos usw. sind ganz wunderbare Spielzeuge, und die Beschäftigung damit fördert zu dem die Lust am Forschen und Ausprobieren. Zudem wird hierbei im besonderen Maße die Motorik, Bewegungsfähigkeit und soziale Kompetenz gefördert. Der Aufenthalt im Wald, ist in einer Welt voller Medien und Wissen aus zweiter Hand, eine sinnvolle Möglichkeit Natur mit allen Sinnen zu erfahren und aus erster Hand etwas über die komplexen Zusammenhänge zu lernen, die uns umgeben.
Dies gilt auch für unsere Hochbeete und die Topfgärten, mit denen wir den Kindern im Außengelände unserer Einrichtung den Kreislauf vom Werden und Vergehen in der Natur verdeutlichen wollen. In unseren Beeten wachsen Kartoffeln, Kohlrabi, Radieschen, Karotten usw. und manch kleiner Kostverächter wird hier zum Gemüsefan, denn natürlich werden die Ergebnisse der ganzen Mühe auch gemeinsam zubereitet und verspeist.
Wir denken und arbeiten inklusiv. Der inklusive Gedanke durchzieht unsere Arbeit wie ein roter Faden. Unsere Grundhaltung ist, jederMensch ist so gut wie er ist. Es ist ganz egal, welche Sprache er spricht oder welche Hautfarbe er hat, ob er einen hohen Förderbedarf hat oder ein Genie ist. Unsere Aufgabe ist es, die Verschiedenartigkeit von Kindern in unserer Arbeit zu berücksichtigen und unser pädagogisches Handeln darauf abzustimmen. Je unterschiedlicher die Kinder, umso vielfältiger ist das Miteinander in unserem Haus. Diese Vielfältigkeit ist ausdrücklich erwünscht. Die Kinder lernen dadurch Toleranz gegenüber Andersartigkeit zu üben, sie lernen Rücksicht zu nehmen oder auch sich durchzusetzen, sie finden Kompromisse, lernen Grenzen setzen und die Grenzen der Anderen zu respektieren. Sie entwickeln dadurch die sozialen Kompetenzen, die sie für das Zusammenleben mit anderen Menschen benötigen.
Unsere besondere Aufgabe in Hinblick auf Inklusion, sehen wir in der Betreuung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf. Dafür stellt uns der Gesetzgeber, pro Kind, zusätzliche Fachkraftstunden bereit. So kommt es, dass wir in unserer Einrichtung über ein interdisziplinäres Team verfügen. Zu unserem Kollegium gehören eine Ergo- und eine Heilpädagogin, deren Professionalität nicht nur unseren Kindern mit besonderem Förderbedarf, sondern allen Kindern zur Verfügung steht.
An Barrieren stoßen wir immer dort, wo Kinder ihre Bedürfnisse sprachlich nicht äußern können. Die Ursachen hierfür sind meist unterschiedlicher Natur (z.B. eine Behinderung, eine schwachen Mundmotorik oder einen Migrationshintergrund)
Diese Kinder erreichen wir über die „Unterstützte Kommunikation“. Wir nutzen die Makaton-Gebärden und die Metacom-Symbole um Kinder in ihrer Lautsprache zu unterstützen und damit eine Brücke zum Gegenüber zu bauen.
Oft erleben Kinder hier, außerhalb ihrer Familien, zum ersten Mal, dass sie sich mitteilen können und „verstanden“ werden. Die Möglichkeiten die uns die unterstützte Kommunikation bietet, werden in allen Bereichen unserer Einrichtung angewandt.
Unser Alltag in der Einrichtung ist so bunt und lebendig wie unser pädagogisches Angebot. Den Kindern wird ein gut durchstrukturierter Tagesablauf angeboten, in dem sie viele Möglichkeiten haben zu spielen und sich auszuprobieren. Obwohl die Kinder einer festen Gruppe und auch festen Gruppenerzieherinnen zugeordnet sind, können sie sich einen großen Teil des Vormittags frei im Haus bewegen. Die Spielangebote in den Gruppenräumen sind verschiedenen Schwerpunkten zugeordnet. Während die Kinder sich in der Eulengruppe mit Malwänden, sowie einem Sand-Leuchttisch als besonderem Highlight beschäftigen können, bietet die Marienkäfergruppe eine besonders große Bauecke mit verschiedenen Materialien zum Bauen und Konstruieren an. In der Fledermausgruppe dagegen fasziniert ein Experimentiertisch, der immer wieder neue Anreize zum Ausprobieren von physikalischen und mathematischen Zusammenhängen bietet.
Und auch externe Anbieter bereichern unser Angebot. Die Musikschule bietet musikalische Früherziehung für alle Kinder an. Ein Angebot für Frühenglisch ab 4,5 bis 5 Jahren kann genauso in Anspruch genommen werden wie ein Selbstbehauptungskurs für Vorschulkinder. Diese Angebote sind im Kindergartenbeitrag nicht enthalten. Die Kosten müssen an den jeweiligen Anbieter gezahlt werden.
Wenn wir nun ihr Interesse an unserer Einrichtung wecken konnten, setzen sie sich unter der Telefonnummer 06101/556117 mit der Leiterin der Einrichtung, Frau Heike Hammel, in Verbindung. Bei einem Rundgang durch die Einrichtung können dann alle noch offenen Fragen beantwortet werden.
Anmietung der Räumlichkeiten 100-Morgen-Wald
Anmietung verschiedener Räumlichkeiten der Kindertagesstätte 100-Morgen-Wald (Multifunktionsraum/Turnraum und andere Räumlichkeiten im Obergeschoss) ist für folgende Personen und/oder Anlässe möglich:
Kursanbieter/innen
für Familienfeiern
Kindergeburtstage
Kosten für Familienfeiern
bei einer Nutzung von 1 Tag:
Miete € 100,00 plus € 70,00 Kaution
(Zahlung der Kaution erfolgt bei Vergabe)
bei einer Nutzung von mehr als 1 Tag:
Miete € 100,-- für den 1. Tag, jeder weitere Tag kostet € 50,00
(Beispiel: 2 Tage: € 150,00 plus € 70,00 Kaution)
Miete Kindergeburtstag:
€ 50,00 plus € 70,00 Kaution
(Zahlung der Kaution erfolgt bei Vergabe)
Miete Kursanbieter/innen:
10% der Kurseinnahmen je Kurs, mindestens jedoch € 50,00 monatlich je Kurs
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich direkt an die Leitung des Kindergarten 100-Morgen-Wald,
Telefon: 06101 – 556117.
Ansprechpartner
Heike Hammel
Auf dem Hainspiel 22
61138 Niederdorfelden
06101-556117
Fax.: 06101-556119
Kita "Lindenplatz"
Herzlich Willkommen
im „Haus am Lindenplatz“ in Niederdorfelden
Unsere Kindertagestätte wurde im August 2014 eröffnet. Unsere Einrichtung befindet sich am Lindenplatz in einer verkehrsberuhigten Zone, mit bespielbaren Vorplatz und ist in die dörfliche Gegend integriert.
Unser Haus bietet zwei altersgemischten KiTa-Gruppen mit einer maximalen Belegung von je 25 Kindern im Alter von 3-6 Jahren und drei altersgemischten Krippen- Gruppen mit je 12 Kindern von 12 Monaten bis 3 Jahren, viel Platz zum Spielen mit Spaß und guter Laune. Die Kinder unserer Einrichtung werden derzeit von 13 pädagogischen Fachkräften, einer Zusatzkraft, sowie einer Hauswirtschaftskraft in ihrem täglichen Dasein liebevoll betreut und umsorgt.
In unserer Kita befindet sich ebenso ein Mehrgenerationsraum, der für altersübergreifende Aktionen, sowie von Vereinen der Gemeinde Niederdorfelden genutzt und angemietet werden kann. Dieser Raum verfügt über einen Beamer, eine separate behindertengerechte Toilette, sowie einen barrierefreien Zugang. Eine Bestuhlung mit bis zu 60 Plätzen ist möglich.
Im Mittelpunkt unserer pädagogischen Arbeit steht das einzelne Kind mit seiner individuellen Persönlichkeit, welches wir in unserer Arbeit stets annehmen und fördern.
Das pädagogische Konzept unseres Hauses sieht teiloffene Stammgruppen vor. Die Kinder haben die Möglichkeit sich gegenseitig in den Krippen-und Kindergartenbereich zu besuchen und gemeinsames Spiel zu entwickeln. So profitieren die Kinder gegenseitig voneinander.
Unsere pädagogische Arbeit bezieht sich auf die Grundlagen des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplanes.
Dieser stellt das Kind mit seinen individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen in den Mittelpunkt. Ziel ist die frühe, nachhaltige und intensive Bildung der Kinder.
Die Entwicklung der eigenen Emotionalität, der Erwerb sozialer Kompetenzen und Gestaltung sozialer Beziehungen sind eng miteinander verknüpft. Kinder, die ihre eigenen Gefühle kennen und das emotionale Erleben anderer verstehen, sind sozial kompetenter und können besser mit sich und anderen umgehen. Ein sicherer, balancierter Bildungsstil begünstigt bei Kindern Erkundungsverhalten, Emotionsregulation und Zeigen von Gefühlen. Langfristige Wirkungen sind Kompetenz in Konfliktsituationen, Offenheit, weniger Verhaltensauffälligkeiten, Ausdauer beim Problemlösen und Selbstständigkeit. (Zitat: Hessischer Bildungs- und Erziehungsplan)
Wir bieten den Kindern unterschiedliche Möglichkeiten diese Kompetenzen zu erwerben, unter anderem durch:
ausreichend Zeit für freies Spiel
Begleitung und Hilfestellung im Alltag
Partizipation
Bewegungsstunden
Vorschularbeit
Kiss ( Sprachscreening für 4- 4,5 jährige)
Aufenthalt im Freien
Portfolio
Die Bildung in unserer „KiTa Am Lindenplatz“ ist weltoffen und das Interesse der Kinder an anderen Kulturen, Sprachen und Bräuchen wird dabei geweckt und gepflegt.
Der Elternbeirat ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und der Einrichtung. Die Eltern haben die Möglichkeit bei Anliegen und Wünschen an den Elternbeirat heran zu treten.
Die Bindung zwischen Elternbeirat, Team und Kitaleitung ist durch eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit geprägt.
In gemeinsamen Sitzungen werden aktuelle Themen, wie der Jahresablauf, pädagogische Konzepte, Feste, Anliegen und Ideen besprochen.
Unsere Eltern und die Erzieher stehen in einer Erziehungspartnerschaft, eng im Austausch um das einzelne Kind zueinander.
Ansprechpartner
Carmen Jacovic
Lindenplatz 2-4
61138 Niederdorfelden
06101-98 90 169
Fax.: 06101-98 87 569
Kita "Pusteblume"
In der Burgstr. 4 befindet sich die älteste der drei bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Niederdorfelden.
1971 erbaut, 1991 um ein Stockwerk erweitert, und immer wieder saniert, steht der damals noch namenlose Kindergarten heute für ein multifunktionales Haus. Er ist Multiplikator für verschiedenste Betreuungsformen und pädagogisch ausgerichtete Anforderungen.
Im Jahr 2002 erhielt der Kindergarten im Rahmen einer großen Abstimmung unter Eltern und Erziehrinnen, seinen bis heute schönen Namen, Kindertagesstätte „Pusteblume“.
Ebenso verlässlich, wie der immer noch geltende Name, ist auch das Personal der „KITA PUSTEBLUME“. Viele Mitarbeiterinnen sind, und waren, seit über 25 Jahren für die Gemeinde tätig. Sie haben sich über die lange Zeit mit ‚Ihrem Haus’ identifiziert und stärken dadurch das Bild nach außen der Gemeinde Niederdorfelden.
Die Erfahrung langer Jahre wird ergänzt durch die Mitarbeit der dazu gekommenen modernen, jüngeren Pädagogen. Somit ergänzt sich das Personal im hohen Maße durch Realismus, Motivation und die spezielle Mischung aus Pädagogik, die für Ihr Kind wegweisend ist.
Das Team der „KITA PUSTEBLUME“ zeichnet sich besonders durch hohe Verlässlichkeit, Kontinuität, Respekt voreinander und die Bereitschaft, wichtige Veränderungen miteinander zu tragen, aus. Gegenseitige Unterstützung spielt hier eine große Rolle. Mit dieser Eigenschaft haben wir schon große Anforderungen und politisch veränderte Zeiten gemeistert.
Und genau das ist es was wir Ihnen als Eltern und Ihren Kindern hier bieten werden. Struktur, Kontinuität und Verlässlichkeit als soziale Beständigkeit.
Alle konzeptionellen Überlegungen werden gestützt durch die aktuellen gesellschaftlichen Anforderungen an Familien, vom Angebot, des Knowhows der einzelnen Mitarbeiter und durch Inhalte des hessischen Bildungs- und Erziehungsplans. Die Orientierung am Wohl des Kindes und dem gesellschaftlich formulierten Bildungsauftrag einerseits, sowie der Bedarf und die Bedürfnisse der Kinder anderseits, stellen dabei die wesentliche Ausrichtung unserer KITA dar.
Dem gewünschten Umfang stehen allerdings, gerade im Betreuungs- und Bildungswesen, realitätsidentische Anforderungen gegenüber, die dazu führen, diese immer aktuellen Überlegungen im heutigen Kontext und der bildungspolitischen Vorgaben, immer wieder neu aufzugreifen und andere Möglichkeiten der Pädagogik zu konzeptionieren. Auch dies versuchen wir in unserer Einrichtung weiter zu entwickeln und zu verändern.
Derzeit betreuen wir Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren in vier verschiedenen Gruppen:
Die Bärengruppe
Die Schlumpf-Gruppe
Die Dino-Gruppe
Die Regenbogen-Gruppe
Der pädagogische Personalschlüssel ist entsprechend des KIFÖG und entspricht einer Anzahl von 9 pädagogischen Mitarbeiterinnen und einer Leitung.
Unsere Betreuungszeit beginnt um 7:00 Uhr und endet, je nach Verfügbarkeit, um 12:30 Uhr, 14:30 Uhr, 15:00 Uhr oder 17:00 Uhr.
Außer den oben genannten Stammgruppen stehen uns in der Pusteblume zwei sonderpädagogische Räume, sowie ein Bewegungsraum zur Verfügung. 2 weitere Gruppenräume werden derzeit an die Kinderlobby e. V. zur Betreuung von Hortkindern vergeben.
Unser großzügig angelegtes Außengelände bietet verschiedene Möglichkeiten zur Nutzung von Spielebenen sowie einen, von den Kindern gerne genutzten, Wasserspielplatz.
Verköstigt werden wir durch ein Cateringunternehmen. Diese beliefern uns mit warmen Mittagessen. Unsere Küchenmitarbeiterin steht uns beim Austeilen der Essen hilfreich zu Seite.
Konzeptionell, wie vorab schon erwähnt, reagieren wir immer wieder auf gesellschaftliche und pädagogische, sowie politische Veränderungen. Das bedeutet, dass unsere Konzeption, je nach Bedürfnis der Kinder, sowie die Anzahl des zur Verfügung stehenden Personals, verändert wird. Durch diese Veränderung der Konzeption bewahren wir uns die Flexibilität, um gegebenenfalls auf Rahmenbedingungen pädagogisch adäquat reagieren zu können. Unser teiloffenes Konzept mit gruppenübergreifenden Angeboten, orientiert am Situationsansatz, ist hierbei sehr von Vorteil. Die Themen der Angebote sind hierbei unterschiedlich.
Diese können sein:
Bewegung
Gesangs AG
Sprachstandserfassung KISS
Angebote zur Partizipation
Kreative Gestaltung
Werken
Vorschularbeit
Ausflüge
Projekte zum Thema Umwelt und Naturwissenschaft
und vieles mehr
Die besondere Qualität der Pusteblume wird gesichert durch ein Leitungsduo, das sich in Erfahrung, Kompetenz und Fähigkeiten nicht besser ergänzen könnte.
Lernen Sie unsere „KITA PUSTEBLUME“ kennen. Auch Sie als nicht Einwohner von Niederdorfelden haben bei uns die Möglichkeit, Ihr Kind hier anzumelden. Je nach frei werden von Plätzen ergibt sich vielleicht für Sie eine Chance, Ihr Kind in unserem Hause betreuen zu lassen.
Wir freuen uns auf Sie und IHRE KINDER!!!
Ansprechpartner
Erika Meier
Burgstraße 4
61138 Niederdorfelden
06101-33014
Fax.: 06101-985454
Ordnungsamt
Ansprechpartner
Nicole Woita
Burgstrasse 5
61138 Niederdorfelden
06101-535311
Fax.: 06101-535340
Ordnungsbehördenbezirk "Ronneburger Hügelland"
Ansprechpartner
Frau Halin
Schulstrasse 9
63549 Ronneburg
Ortsgericht
Eine rein hessische Einrichtung ist das Ortsgericht, das den Justizbehörden in einfachen Fällen zur Hand geht. Das gilt vor allem für die Beglaubigung von Unterschriften für Anträge an die Amtsgerichte. Häufig wird das Ortsgericht um die Schätzung von Grundstücken oder Gebäuden gebeten, wenn jemand den aktuellen Wert wissen möchte.
Amtierende Ortsgerichtsvorsteher: Monika Lentzen, Burgstraße 3-5 Bürgerhaus, Tel.: 06101/9539950, E-Mail:
Sprechzeiten nach Vereinbarung im Bürgerhaus
Burgstraße 5, Eingang Bürgerhaus, 1. Zimmer rechts
Ansprechpartner
Monika Lentzen
Burgstraße 5
61138 Niederdorfelden
06101/9539950
Rentenberatung
Versichertenberater KBS (deutsche Rentenversicherung)
Ehrenamtliche Versichertenberater haben die Aufgabe eine ortsnahe Verbindung zur Deutschen Rentenversicherung (KBS) herzustellen, Anträge entgegen zu nehmen, und eine beschränkte Beratung und Betreuung anzubieten.
Die Erteilung von Auskünften zu § 15 Absatz 4 SGB (Riesterrenten) sowie zu Leistungen der Grundsicherung nach SGB XII gehört nicht zu Ihren Aufgaben. Sie sind in der Regel nicht Vertreter der deutschen Rentenversicherung KBS.
Weiter zu Ihren Aufgaben ist der Kontakt zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Knappschaft.
Um z.B. Ihren Rentenantrag zügig bearbeiten zu können, bin ich auf Ihre Mithilfe bei den mitgebrachten Unterlagen angewiesen!
Für die Beantragung einer Rentenauskunft helfe ich Ihnen gerne (auch vorab) mit telefonischer Rücksprache.
Ehrenamtlicher Versichertenberater KBS Veikko Bieselt, Am Röderweg 42 Tel.: 9589917
Sprechzeiten (Mittwochs oder Freitags) nur nach Vereinbarung im Bürgerhaus
Burgstraße 4, mittlerer Eingang zur Bücherei / Bürgerhaus, 1. Zimmer rechts
(im Ausnahmefall sind Hausbesuche nur bei nachgewiesenen starken gesundheitlichen Einschränkungen möglich)
Ansprechpartner:
Veikko Bieselt
61138 Niederdorfelden
Tel: 06101-9589917
Schiedsamt
Das Schiedsamt, welches in jeder Gemeinde existiert, soll die ordentlichen Gerichte entlasten, in dem es kleinere zivilrechtliche Auseinandersetzungen schlichtet. Weitere Informationen erhalten Sie beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen Bezirk Hanau.
Ansprechpartner
Herr Hans Schoch
An der Gänsweide 4
61138 Niederdorfelden
06101 - 4992787
Stellvertretung: Uwe Spieckermann
Altenburgring 19
61138 Niederdorfelden
06101 - 9953716
Sozialamt
Hinweis:
Herr Elsakir besetzt das Büro im Rathaus Mittwochs von 15:00 bis 18:00.
Zu den restlichen Bürozeiten besetzt Herr Elsakir sein Büro in der Berger Straße 21a.
Folgende Anträge sind hier erhältlich:
auf Wohngeld/ Lastenzuschuss
auf Rundfunkgebührenbefreiung
nach dem Schwerbehindertengesetz
auf Erziehungsgeld (1. Jahr)
Antragsformulare gemäß SGB II, SGB XII, BVG, AsylblG (Hartz 4)
Anträge können von uns an das Kommunale Center für Arbeit in Hanau weitergeleitet werden.
Rente
Möchten Sie einen Antrag auf Rente oder Kontenklärung stellen?
Rentenberatung Deutsche Rentenversicherung Hessen
Standesamt
Hier finden Sie einen kleinen Überblick über die Dienstleistungen unseres Standesamtes in Niederdorfelden:
Urkunden info
Das richtige Standesamt
Urkunden werden nur von dem Standesamt ausgestellt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Tod einer Person erfolgt ist, unabhängig vom derzeitigen oder damaligen Wohnsitz.
Wer kann Urkunden erhalten?
Urkunden aus den Personenstandsregistern können nur die dort eingetragenen Personen, deren Eltern, Kinder oder Enkel, sowie deren Ehegatten ohne besondere Begründung erhalten. Andere Personen und Unternehmen sowie Organisationen haben nur dann ein Recht auf Ausstellung einer Urkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Kosten
Die Gebühr für Urkunden beträgt 11,00 Euro und ist im Voraus (Überweisung) oder bei Abholung fällig.
Anforderung von Urkunden
Geburten info
Das richtige Standesamt
Zuständig für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wird, unabhängig vom Wohnsitz der Eltern
Anzeige der Geburt
Bei einer Hausgeburt muss die Geburt innerhalb einer Woche beim Standesamt Niederdorfelden gemeldet werden.
Kosten
Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei. Geburtsurkunden sind gebührenpflichtig und kosten 11,00 Euro.
Erforderliche Unterlagen zur Beurkundung der Geburt
Im Einzelnen werden benötigt:
Kopie des Personalausweises/Reisepasses beider Elternteile
Geburtsurkunde beider Elternteile
Geburtsurkunden schon geborener, vorheriger Kinder
Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung im Original (nur soweit abgegeben)
eventuell Urkunde über gemeinsames Sorgerecht (nur soweit Erklärung vorliegt)
wenn Eltern verheiratet: Eheurkunde, mit der Erklärung zur Namensführung in der Ehe
Bei Urkunden aus dem Ausland benötigen wir die fremdsprachigen Urkunden im Original mit Apostille/Legalisation und die zugehörigen Übersetzungen ebenfalls im Original.
Vaterschaftsanerkennung info
Wenn der Vater und die Mutter des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, ist eine Vaterschaftsanerkennung notwendig. Hierzu müssen beide Elternteile persönlich im Standesamt oder Jugendamt erscheinen und eine Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft unterschreiben.
Die Anerkennungserklärung durch den Vater bedarf der Zustimmung der Mutter. Durch die Anerkennung wird die Vaterschaft rechtlich festgestellt. Damit verbunden sind verschiedene zivilrechtliche Auswirkungen wie beispielsweise Unterhaltsverpflichtungen oder Erbansprüche.
Die Vaterschaftsanerkennung ist auch schon vor der Geburt des Kindes möglich, ebenso wie die Sorgerechtserklärung (beim zuständigen Jugendamt abzugeben).
Eheschließung / Lebenspartnerschaften info
Anmeldung
Die Anmeldung einer Eheschließung /Lebenspartnerschaft ist grundsätzlich von beiden Ehe/Lebenspartnerschaftspartnern persönlich vorab beim Standesamt Ihres Wohnorts vorzunehmen. Haben Sie mehrere oder unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie die Wahl, bei welchem Standesamt Sie die Anmeldung vornehmen möchten.
Die Anmeldung ist 6 Monate gültig. Nach Ablauf der sechsmonatigen Gültigkeitsdauer muss die Eheschließung/Lebenspartnerschaft unter Vorlage neuer, aktueller Urkunden erneut angemeldet werden.
Unterlagen
Folgende Unterlagen brauchen Sie in der Regel für die Anmeldung der Eheschließung/Lebenspartnerschaft:
gültige Personalausweise oder Reisepässe
aktuelle erweiterte Meldebescheinigung mit Familienstand
Diese erhalten Sie beim Meldeamt Ihres Wohnorts.aktuelle „beglaubigte Abschriften aus Ihren Geburtenregistern“
HINWEIS: Die beglaubigte Abschrift entspricht NICHT der „Geburtsurkunde“ und muss von Ihnen neu beim Standesamt Ihres GEBURTSORTS angefordert werden.ausländische Geburtsurkunde einschließlich Übersetzung bei Geburt außerhalb Deutschlands
wenn Sie schon einmal in der BRD verheiratet waren: aktuelle beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister mit Vermerk über die Auflösung der Ehe z.B. durch Scheidung oder Tod des früheren Ehegatten oder wenn die Vorehe vor dem 01.01.2009 geschlossen wurde: Eheurkunde mit Vermerk über Auflösung der Ehe und Scheidungsurteil.
Die beglaubigte Abschrift oder Eheurkunde muss von Ihnen beim Standesamt des damaligen EHESCHLIEßUNGSORTS angefordert werden.ausländische Eheurkunde(n) einschließlich Scheidungsurteil(e) und Übersetzungen bei Eheschließung außerhalb Deutschlands
bei gemeinsamen Kindern: Geburtsurkunden der Kinder mit eingetragenen beiden Elternteilen, Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft und, soweit von Ihnen gemacht, Erklärung zum Sorgerecht.
WICHTIG! Bei ausländischer Staatsangehörigkeit und/oder der Vorlage von Urkunden, Urteilen oder anderen Dokumenten aus ausländischen Staaten ist eine vorherige Vorsprache beim Standesamt nötig. Je nach Einzelfall sind weitere Unterlagen zur Prüfung der Ehevoraussetzungen vorzulegen/zu beantragen.
Kosten
Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die Gebührenhöhe der häufigsten Positionen im Standesamt. Je nach besonderer Lage können zusätzliche Kosten anfallen.
Gebührenübersicht:
Erweiterte Meldebescheinigung bzw. | je 9,00 Euro |
Grundgebühr für die Anmeldung der Eheschließung: | 42,00 Euro |
Zuschlag für Prüfung ausländischen Rechts: | je 21,00 Euro |
Vornahme der Eheschließung / Lebenspartnerschaft | 42,00 Euro |
Urkunden | 11,00 Euro |
beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister: | 11,00 Euro |
Steueramt
Der Bereich Steueramt veranlagt und erhebt die kommunalen Steuern wie Grund- und Hundesteuer sowie die Abfallgebühren.
Die Veranlagung zur Grundsteuer erfolgt nach den Bestimmungen des Grundsteuergesetzes.
Berechnung der Grundsteuer
Für Grundbesitz (bebaut oder unbebaut) ist Grundsteuer zu zahlen.
Die Steuer wird wie folgt berechnet:
Vom Finanzamt ermittelter Messbetrag x Hebesatz der Gemeinde
Der Hebesatz der Gemeinde Niederdorfelden beträgt für die
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 370 %
Grundsteuer B (bebaute oder bebaubare Grundstücke) 395%
Veräußerung Ihres Grundbesitzes
Wenn Sie Ihren Grundbesitz verkaufen wollen und der Käufer feststeht, so teilen Sie dies bitte dem Steueramt der Gemeinde Niederdorfelden mit.
Des weiteren benötigen wir in diesem Fall Angaben von Ihnen und dem neuen Eigentümer. Sie können hierzu das Formular Eigentümerwechsel verwenden.
Beachten Sie bitte folgendes:
Mit dem Verkauf des Grundstücks erlischt nicht automatisch die Grundsteuerpflicht. Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Jahressteuer. Wird Grundbesitz unterjährig veräußert, wird die Umschreibung vom Finanzamt i.d.R. zum 01.01. des Folgejahres vorgenommen. Bis dahin sind Sie der Gemeinde gegenüber auch weiterhin grundsteuerpflichtig.
Hundesteuer
Die Steuersätze
Die Hundesteuer für das Jahr 2014
für den ersten Hund | 45,00 € |
für den zweiten Hund | 90,00 € |
für den dritten und jeden weiteren Hund | 130,00 € |
Kampfhund/gefährlicher Hund | 500,00 € |
An- und Abmeldung
Benutzen Sie bitte folgende Formulare
Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer
Hundesteuermarken
Mit der Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie die Hundesteuermarke.
Straßenverkehrsamt
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt Rechte und Pflichten im Straßenverkehr. Manchmal wird die Straße auch für andere Zwecke benötigt, z. B. für ein Gerüst bei Bau- oder Malerarbeiten, für einen Bauschuttcontainer oder für gewerbliche Zwecke. Dann benötigt man eine Genehmigung des Bürgermeisters in seiner Funktion als örtliche Ordnungsbehörde, wenn es sich um eine Gemeindestraße handelt. Das sind praktisch alle Straßen in der Ortslage.
Ansprechpartner
Nicole Woita
Burgstrasse 5
61138 Niederdorfelden
06101/535311
Fax.: 06101-535340
Umweltschutzamt
Über folgende Themen können Sie sich zur Zeit informieren
Bienen: Initiative "Blühende Landschaften" - grün ist Bienen nicht genug -
Flyer Bienenweide
Energieberatung
Energiesparen und Nutzung erneuerbarer Energien
Heizungspumpencheck und kfw-Fördermaßnahmen
Hessische Energiespar-Aktion-Presseartikel
Erneuerbare Energien
Flugradar - Was fliegt da über meinen Kopf
Hornissen - Keine Angst vor wunderbaren Tieren
Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie
Kompostanwendung - ein Beitrag zum Umweltschutz
Umweltportal des Main-Kinzig-Kreises
Untere Naturschutzbehörde Main-Kinzig-Kreis
Wasserqualität in Niederdorfelden
Wasserbehörde - (Brunnenanzeige)
Wespeninfo - Flyer
Vorzimmer Bürgermeister
Terminvereinbarungen,Gemeindegremien, Vereinswesen, Jubiläen, Straßenverkehrsangelegenheiten (Genehmigungen, Ordnungswidrigkeiten, Parkausweise), Bauanträge, Ehrungen, Kultur / Öffentlichkeitsarbeit
Ansprechpartner
Nicole Woita
Burgstrasse 5
61138 Niederdorfelden
06101-535311
Fax.: 06101-535340
Wahlamt
Ansprechpartner
Adin Kovacevic
Burgstraße 5
61138 Niederdorfelden
06101-535325
Fax.: 06101-535330