Willkommen im Wahlportal der Gemeinde Niederdorfelden
Online-Briefwahlantrag
Sie können Ihre Briefwahl nun bei uns digital beantragen.
Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen erst ab Anfang Februar zugeschickt werden können.

Wahlhelfer gesucht!
Wahlen sind die Lebensgrundlage unserer Demokratie! Eine Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen.
Diese ehrenamtliche Tätigkeit ist in einer Demokratie unverzichtbar und ist damit gleichzeitig ein Stück gelebte Demokratie.
FAQs
Wer kann Wahlhelfer werden?
Die Mitglieder eines Wahlvorstandes sollen im Regelfall Wahlberechtigte der Gemeinde Niederdorfelden sein. Vorkenntnisse hierfür sind nicht erforderlich.
Welche Aufgaben hat ein Wahlhelfer?
Ein Wahlvorstand hat folgende Aufgaben:
Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
Sorge für Ruhe und Ordnung im Wahlraum
Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
Überprüfung von Wahlscheinen
Ausgabe des Stimmzettels
Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis
Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
Gegebenenfalls Hilfeleistung bei Stimmabgabe von Wählerinnen und Wählern mit Behinderung
Zählung der Wähler
Zählung der Stimmen
Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
Werden die Wahlhelfer eingewiesen?
Die Wahlvorsteher weisen die Wahlhelfer in den Wahllokalen ein. Zur Hilfe stehen auch erfahrene Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Wahlhelfer erhalten als Entschädigung ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 €
Rechtsgrundlagen
§ 4 Europawahlgesetz (EuWG) – - in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
§§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)
§§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
§§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)
§§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
§§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)
§§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
§ 4 Kommunalwahlordnung (KWO)