Willkommen im Wahlportal der Gemeinde Niederdorfelden

 
 
 
 
 

 

 

Online-Briefwahlantrag

Sie können Ihre Briefwahl nun bei uns digital beantragen.


Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen erst ab Anfang Februar zugeschickt werden können.

 

 

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Datenschutzerklärung - Online Briefwahlantrag

 

Wahlergebnisse der Gemeinde Niederdorfelden

 

 

Musterstimmzettel Kommunalwahl 2026

Muster Gemeinde Niederdorfelden - Wahl Gemeindevertretung 
Muster Main-Kinzig-Kreis - Wahl Kreistag

Mark with a cross

 

 

Wahlhelfer gesucht!

 

Wahlen sind die Lebensgrundlage unserer Demokratie! Eine Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen.

 

 Diese ehrenamtliche Tätigkeit ist in einer Demokratie unverzichtbar und ist damit gleichzeitig ein Stück gelebte Demokratie.
 

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FAQs

 

Wer kann Wahlhelfer werden?

Die Mitglieder eines Wahlvorstandes sollen im Regelfall Wahlberechtigte der Gemeinde Niederdorfelden sein. Vorkenntnisse hierfür sind nicht erforderlich.

Welche Aufgaben hat ein Wahlhelfer?

Ein Wahlvorstand hat folgende Aufgaben:

 

  •     Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl

  •     Sorge für Ruhe und Ordnung im Wahlraum

  •     Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses

  •     Überprüfung von Wahlscheinen

  •     Ausgabe des Stimmzettels

  •     Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis

  •     Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels

  •     Gegebenenfalls Hilfeleistung bei Stimmabgabe von Wählerinnen und Wählern mit Behinderung

  •     Zählung der Wähler

  •     Zählung der Stimmen

  •     Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk

Werden die Wahlhelfer eingewiesen?

Die Wahlvorsteher weisen die Wahlhelfer in den Wahllokalen ein. Zur Hilfe stehen auch erfahrene Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung.

Wie hoch ist die Entschädigung?

Die Wahlhelfer erhalten als Entschädigung ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 €

 

Rechtsgrundlagen

§ 4 Europawahlgesetz (EuWG) –  -  in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
§§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)

 

§§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
§§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)

 

§§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
§§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)

 

§§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
§ 4 Kommunalwahlordnung (KWO)