Für die Zulässigkeit privater Bauvorhaben (auch Umbauten!) ist auch die Gemeinde zuständig. Normalerweise wird das bei Bearbeitung des Bauantrages geregelt der direkt bei der Bauaufsicht , Barbarossastraße 16-24, 63571Gelnhausen, Tel. 06051-85-0, zu stellen ist. Aber vorher kann man sich schon einmal unverbindlich informieren.
Wenn Straßen oder Abwasserleitungen gebaut werden, ist die Gemeinde selbst Bauherr, genau so wie sie für den Zustand von Straßen und Bürgersteigen zuständig ist. Mitteilungen über besonders große Schäden oder Mängel können Sie mit dem Formular Mängelanzeige (Formular) machen.
Mitarbeiter
Bauamt
Kontaktdaten

Burgstraße 5
61138 Niederdorfelden
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