Der Bereich Steueramt veranlagt und erhebt die kommunalen Steuern wie Grund- und Hundesteuer sowie die Abfallgebühren.
Die Veranlagung zur Grundsteuer erfolgt nach den Bestimmungen des Grundsteuergesetzes.
Berechnung der Grundsteuer
Für Grundbesitz (bebaut oder unbebaut) ist Grundsteuer zu zahlen.
Die Steuer wird wie folgt berechnet:
Vom Finanzamt ermittelter Messbetrag x Hebesatz der Gemeinde
Der Hebesatz der Gemeinde Niederdorfelden beträgt für die
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 370 %
Grundsteuer B (bebaute oder bebaubare Grundstücke) 395%
Veräußerung Ihres Grundbesitzes
Wenn Sie Ihren Grundbesitz verkaufen wollen und der Käufer feststeht, so teilen Sie dies bitte dem Steueramt der Gemeinde Niederdorfelden mit.
Des weiteren benötigen wir in diesem Fall Angaben von Ihnen und dem neuen Eigentümer. Sie können hierzu das Formular Eigentümerwechsel verwenden.
Beachten Sie bitte folgendes:
Mit dem Verkauf des Grundstücks erlischt nicht automatisch die Grundsteuerpflicht. Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Jahressteuer. Wird Grundbesitz unterjährig veräußert, wird die Umschreibung vom Finanzamt i.d.R. zum 01.01. des Folgejahres vorgenommen. Bis dahin sind Sie der Gemeinde gegenüber auch weiterhin grundsteuerpflichtig.
Hundesteuer
Die Steuersätze
Die Hundesteuer für das Jahr 2014
für den ersten Hund | 45,00 € |
für den zweiten Hund | 90,00 € |
für den dritten und jeden weiteren Hund | 130,00 € |
Kampfhund/gefährlicher Hund | 500,00 € |
An- und Abmeldung
Benutzen Sie bitte folgende Formulare
Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer
Hundesteuermarken
Mit der Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie die Hundesteuermarke.
Mitarbeiter
Steueramt
Kontaktdaten

61138 Niederdorfelden



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