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Bestattungen auf dem Friedhof Niederdorfelden


Es ist immer schwer wenn ein Geliebter Mensch von uns geht. Hinterbliebene stehen oft unter Schock und müssen unter denkbar ungünstigen Umständen, wie Schmerz, Trauer und Zeitdruck, eine Vielzahl von schwierigen Entscheidungen treffen.

 

Was ist zu tun, wenn jemand stirbt?  
Zunächst muss bei einem Sterbefall ein Arzt verständigt werden. Benachrichtigen Sie Ihre engsten Verwandte und suchen Sie wichtige Unterlagen zusammen wie Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, etc.
Nach dem Personenstandsgesetzt ist der Tod eines Menschen dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Dies können die Angehörigen selber machen oder sie schalten ein Bestattungsunternehmen ein.

 

Welche Möglichkeiten einer Bestattung gibt es in Niederdorfelden und was kosten diese?
Die Pietäten unterstützen die Angehörigen und erledigen viele Formalitäten in Ihrem Auftrag. Auch sprechen Sie mit Ihnen die möglichen Beisetzungsformen ab.

 

Die erste Entscheidung, die Sie bezüglich der Bestattungsart treffen müssen, ist, ob es eine Erd- oder eine Feuerbestattung sein soll. Bei der Erdbestattung erfolgt die Beerdigung im Sarg auf dem Friedhof. Eine Einäscherung ist Voraussetzung einer Urnenbeisetzung.

 

Bei der Wahl der Bestattungsart sollten Sie sich in erster Linie nach den Wünschen des Toten richten, falls Sie diese kennen. Vielleicht haben Sie bereits über die Vorstellungen für die Bestattung gesprochen.

 

Grundsätzlich gibt es
• Reihengrab (Erdeinzelgrab), Nutzungsdauer 30 Jahre, kann nicht verlängert werden, keine weitere Beisetzung möglich
• Erdwahlgrab, Nutzungsdauer 30 Jahre, kann verlängert werden, weitere Beisetzungen möglich
• Urneneinzelgrab, Nutzungsdauer 20 Jahre, kann nicht verlängert werden, keine weitere Beisetzung möglich
• Urnenwahlgrab, Nutzungsdauer 20 Jahre, kann verlängert werden, weitere Beisetzungen möglich
• Urnenwandgrab für eine oder zwei Urnen, Nutzungsdauer 20 Jahre
• Anonyme Urnenbeisetzung

• Gärtnerbetreute Grabanlage


Hinweis: Bestattungsantrag

 

Wichtige Information für Bestatter

 

Jede Beisetzung ist vorher mit der Friedhofsverwaltung abzustimmen. In der Regel finden Urnenbeisetzungen montags bis donnerstags bis spätestens 15.30 Uhr statt, freitags bis spätestens 11.30 Uhr. Beisetzungen von Särgen finden in den Sommermonaten bis spätestens 15.00 Uhr und in den Wintermonaten bis spätestens 14.00 Uhr statt.

 

Die Grabstätten werden durch die Friedhofsverwaltung oder ein beauftragtes Unternehmen geöffnet und anschließend wieder geschlossen. Sollte ein anderer Termin, außerhalb der o.g. Zeiten stattfinden, ist dies nach Rücksprache auch möglich. Allerdings ist das Grab dann durch die Pietät selbst zu schließen.

 

Jede Beisetzung muss vorab schriftlich beantragt werden. Hierzu ist ein Antrag vom Nutzungsberechtigten zu unterschreiben.

 

Es ist zu beachten, dass in Niederdorfelden keine Kühlzelle vorhanden ist. Haben Sie keine Möglichkeit der Aufbewahrung/Kühlung des Verstorbenen hilft Ihnen die Friedhofsverwaltung gerne weiter.

Weiter stellt die Gemeinde keine Sarg-/ oder Urnenträger. Der Trauerzug ist so vom Bestatter zu begleiten.

 

Soll die Trauerhalle genutzt werden, ist der Schlüssel bei der Friedhofsverwaltung erhältlich und kann dort abgeholt werden.

 

Die Trauerhalle wird vorab durch die Friedhofsverwaltung gereinigt. Die Bestuhlung (ca. 45 Stühle) ist durch den Bestatter vorzunehmen.

 

Niederdorfelden hat leider keine Orgel und keinen Organisten. Eine Musikanlage ist vorhanden. In dem kleinen Schnuppen neben der Trauerhalle ist eine Erd-/Blumenschale vorhanden.

Mitarbeiter

Frau Janina Zinner

Telefon (06101) 535316

Friedhofsamt

Kontaktdaten

Standort
Burgstrasse 5
61138 Niederdorfelden
Telefon (06101) 535316
Telefax (06101) 535330

Angebotene Dienstleistungen