Zahlungsweisen
Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben:
Wir buchen automatisch zu den entsprechenden Fälligkeiten von Ihrem Bankkonto ab. Gleiches gilt für mögliche Nachforderungen.
Wenn Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank haben:
Bitte geben Sie bei dem Dauerauftrag bei Ihrer Bank die Fälligkeiten, den Betrag und unser Kassenzeichen bzw. Konto-Nummer (ersichtlich auf den Steuerbescheiden, Kurzrechnungen etc.) stets vollständig an.
Wenn Sie selbst überweisen:
Bitte geben Sie bei Ihren Überweisungen zu den Fälligkeiten unser Kassenzeichen bzw. Konto-Nummer (ersichtlich auf den Steuerbescheiden, Kurzrechnungen etc.) stets vollständig an.
Wenn Sie bar bezahlen:
Kassenstunden sind während der Öffnungszeiten des Rathauses.
In diesem Zusammenhang machen wir darauf aufmerksam, dass jederzeit die Möglichkeit besteht, sich dem Einzugsverfahren durch die Gemeindekasse anzuschließen. Hierdurch ist sichergestellt, dass alle Beträge pünktlich von Ihrem Konto abgebucht werden und kein Rückstand und damit verbundene Mahngebühren entstehen. Bei auftretenden Unstimmigkeiten haben Sie 8 Wochen lang Ihrer Bank oder Sparkasse gegenüber das Recht auf Widerspruch gegen die Abbuchung.
Fälligkeiten
15.02./ 15.05./15.08./15.11., | Grundsteuer, Müllabfuhrgebühren, Gewerbesteuer |
01.07., | Hundesteuer, Steuern u. Gebühren bei jährl. Fälligkeit |
November, | Acker- u. Gartenpacht bei jährl. Fälligkeit |
10. jeden Monat, | Kindergartengebühren und Verpflegungsentgelt |
01. jeden Monat | Miete und Nebenkosten |
Bitte beachten Sie, dass das Fälligkeitsdatum keinen Termin, sondern den Endzeitpunkt der Zahlungsfrist darstellt.
Alle Beträge, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingegangen sind, werden automatisch angemahnt. Nach weiteren drei Wochen werden die überfälligen Steuer- und Gebührenverpflichtungen im Wege des Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. Bei Überschreitung der Fälligkeit sind die angefallenen Mahngebühren und Säumniszuschläge in voller Höhe zu entrichten, denn im Interesse der Gleichbehandlung aller Abgabenpflichtigen sind wir nicht in der Lage, auf diese rechtmäßig festgesetzten Nebenleistungen zu verzichten.
Gemäß der Verwaltungsvollstreckungskostenordnung zum Hess. Verwaltungsvollstreckungsgesetz, werden sämtliche säumige Zahler mit einem einheitlichen Tarif angemahnt. Die Wertstufe beträgt bis einschließlich
- 250,00 € = 6,00 € Mahngebühr
- 500,00 € = 11,00 € Mahngebühr
- 1.000,00 € = 17,00 € Mahngebühr
- 2.500,00 € = 25,00 € Mahngebühr
- 5.000,00 € = 42,00 € Mahngebühr
- für je weitere 5.000,00 € = 25,00 € Mahngebühr.
Dazu kommen noch für Rückstände über 50,00 € Säumniszuschläge in Höhe von 1 % des Schuldbetrages je Monat.
Konten der Gemeindekasse
Sparkasse Hanau
BLZ: 506 500 23
Konto: 26002352
IBAN: DE76 50650023 0026002352
BIC: HELADEF1HAN
Frankfurter Volksbank eG
BLZ: 501 900 00
Konto: 4101791063
IBAN: DE46 50190000 4101791063
BIC: 4101791063
Ansprechpartner
Gabriele Giesel
Burgstrasse 5
61138 Niederdorfelden
06101-535317
Fax.: 06101-535330
Mitarbeiter
Kasse
Kontaktdaten

61138 Niederdorfelden

