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Hier finden Sie einen kleinen Überblick über die Dienstleistungen unseres Standesamtes in Niederdorfelden:

 

Urkunden info

Das richtige Standesamt

Urkunden werden nur von dem Standesamt ausgestellt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Tod einer Person erfolgt ist, unabhängig vom derzeitigen oder damaligen Wohnsitz.


Wer kann Urkunden erhalten?

Urkunden aus den Personenstandsregistern können nur die dort eingetragenen Personen, deren Eltern, Kinder oder Enkel, sowie deren Ehegatten ohne besondere Begründung erhalten. Andere Personen und Unternehmen sowie Organisationen haben nur dann ein Recht auf Ausstellung einer Urkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
 

Kosten

Die Gebühr für Urkunden beträgt 11,00 Euro und ist im Voraus (Überweisung) oder bei Abholung fällig.

 

Anforderung von Urkunden

Geburten info

Das richtige Standesamt

Zuständig für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wird, unabhängig vom Wohnsitz der Eltern
 

Anzeige der Geburt

Bei einer Hausgeburt muss die Geburt innerhalb einer Woche beim Standesamt Niederdorfelden gemeldet werden.

 

Voranzeige einer Geburt
 

Kosten

Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei. Geburtsurkunden sind gebührenpflichtig und kosten 11,00 Euro.
 

Erforderliche Unterlagen zur Beurkundung der Geburt

 

Im Einzelnen werden benötigt:

  • Kopie des Personalausweises/Reisepasses beider Elternteile
  • Geburtsurkunde beider Elternteile
  • Geburtsurkunden schon geborener, vorheriger Kinder
  • Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung im Original (nur soweit abgegeben)
  • eventuell Urkunde über gemeinsames Sorgerecht (nur soweit Erklärung vorliegt)
  • wenn Eltern verheiratet: Eheurkunde, mit der Erklärung zur Namensführung in der Ehe

 

Bei Urkunden aus dem Ausland benötigen wir die fremdsprachigen Urkunden im Original mit Apostille/Legalisation und die zugehörigen Übersetzungen ebenfalls im Original.

Vaterschaftsanerkennung info

Wenn der Vater und die Mutter des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, ist eine Vaterschaftsanerkennung notwendig. Hierzu müssen beide Elternteile persönlich im Standesamt oder Jugendamt erscheinen und eine Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft unterschreiben.


Die Anerkennungserklärung durch den Vater bedarf der Zustimmung der Mutter. Durch die Anerkennung wird die Vaterschaft rechtlich festgestellt. Damit verbunden sind verschiedene zivilrechtliche Auswirkungen wie beispielsweise Unterhaltsverpflichtungen oder Erbansprüche.

 

Die Vaterschaftsanerkennung ist auch schon vor der Geburt des Kindes möglich, ebenso wie die Sorgerechtserklärung (beim zuständigen Jugendamt abzugeben).

Eheschließung / Lebenspartnerschaften info

Anmeldung
Die Anmeldung einer Eheschließung /Lebenspartnerschaft ist grundsätzlich von beiden Ehe/Lebenspartnerschaftspartnern persönlich vorab beim Standesamt Ihres Wohnorts vorzunehmen. Haben Sie mehrere oder unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie die Wahl, bei welchem Standesamt Sie die Anmeldung vornehmen möchten.

Die Anmeldung ist 6 Monate gültig. Nach Ablauf der sechsmonatigen Gültigkeitsdauer muss die Eheschließung/Lebenspartnerschaft unter Vorlage neuer, aktueller Urkunden erneut angemeldet werden.
 

Unterlagen

Folgende Unterlagen brauchen Sie in der Regel für die Anmeldung der Eheschließung/Lebenspartnerschaft:

 

  • gültige Personalausweise oder Reisepässe
  • aktuelle erweiterte Meldebescheinigung mit Familienstand
    Diese erhalten Sie beim Meldeamt Ihres Wohnorts.
  • aktuelle „beglaubigte Abschriften aus Ihren Geburtenregistern“
    HINWEIS: Die beglaubigte Abschrift entspricht NICHT der „Geburtsurkunde“ und muss von Ihnen neu beim Standesamt Ihres GEBURTSORTS angefordert werden.
  • ausländische Geburtsurkunde einschließlich Übersetzung bei Geburt außerhalb Deutschlands
  • wenn Sie schon einmal in der BRD verheiratet waren: aktuelle beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister mit Vermerk über die Auflösung der Ehe z.B. durch Scheidung oder Tod des früheren Ehegatten oder wenn die Vorehe vor dem 01.01.2009 geschlossen wurde: Eheurkunde mit Vermerk über Auflösung der Ehe und Scheidungsurteil.

    Die beglaubigte Abschrift oder Eheurkunde muss von Ihnen beim Standesamt des damaligen EHESCHLIEßUNGSORTS angefordert werden.
  • ausländische Eheurkunde(n) einschließlich Scheidungsurteil(e) und Übersetzungen bei Eheschließung außerhalb Deutschlands
  • bei gemeinsamen Kindern: Geburtsurkunden der Kinder mit eingetragenen beiden Elternteilen, Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft und, soweit von Ihnen gemacht, Erklärung zum Sorgerecht.

     

WICHTIG! Bei ausländischer Staatsangehörigkeit und/oder der Vorlage von Urkunden, Urteilen oder anderen Dokumenten aus ausländischen Staaten ist eine vorherige Vorsprache beim Standesamt nötig. Je nach Einzelfall sind weitere Unterlagen zur Prüfung der Ehevoraussetzungen vorzulegen/zu beantragen.
 

Kosten

Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die Gebührenhöhe der häufigsten Positionen im Standesamt. Je nach besonderer Lage können zusätzliche Kosten anfallen.


Gebührenübersicht:

 

Erweiterte Meldebescheinigung bzw. je 9,00 Euro
Grundgebühr für die Anmeldung der Eheschließung: 42,00 Euro
Zuschlag für Prüfung ausländischen Rechts: je 21,00 Euro
Vornahme der Eheschließung / Lebenspartnerschaft 42,00 Euro
Urkunden 11,00 Euro
beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister: 11,00 Euro

Mitarbeiter

Frau Janina Zinner

Telefon (06101) 535316

Standesamt

Kontaktdaten

Standort
Burgstrasse 5
61138 Niederdorfelden
Telefon (06101) 535316
Telefax (06101) 535330

Angebotene Dienstleistungen