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Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung infolge Nachschätzung in der Gemarkung Niederdorfelden

Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung infolge Nachschätzung in der Gemarkung Niederdorfelden (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung infolge Nachschätzung in der Gemarkung Niederdorfelden

 

1.    In der genannten Gemarkung hat eine Überprüfung der Bodenschätzung und eine Nachschätzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetzes stattgefunden.


2.    Die dabei festgestellten Schätzungsergebnisse werden wie folgen offengelegt:


Offenlegungszeitraum:     01.08.2023 bis 31.08.2023

Offenlegungsort:        Finanzamt Hanau

Zimmer-Nummer:        270

 

Der Amtliche Landwirtschaftliche Sachverständige (ALS) ist in der Offenlegungsfrist zu nachstehenden Zeiten anwesend und steht für Auskünfte nach telefonischer Voranmeldung unter 06181-101-2260 zur Verfügung:

 

Mittwochs, von 09:00 bis 13:00 Uhr

 

Um den Grundstückseigentümern Gelegenheit zu geben, die Schätzungsergebnisse an ihrem Wohnort einzusehen, wird zusätzlich eine besondere Offenlegung durchgeführt. Sie ist vorgesehen für


Termin:     Mittwoch, den 23.8.2023 von 09:00 bis 13:00 Uhr
Ort:     Bürgerhaus Niederdorfelden, Kolleg, Burgstr. 5.

 

3.    Wer die Sprechtage des ALS und den besonderen Offenlegungstag nicht wahrnimmt, kann zwar die Schätzungsergebnisse einsehen, muss aber damit rechnen, den ALS nicht anzutreffen. Eigentumsunterlagen (Grundstücksverzeichnisse, Zuteilungsbescheide usw.) sind mitzubringen.


4.    Offengelegt werden die Schätzungskarten und Schätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben.


5.    Gegen die bei der Nachschätzung festgestellten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch zu. Der Einspruch kann nach Beendigung der Offenlegung bis zum Ablauf des                    02.10.2023            
beim Finanzamt schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist.

 

Der Amtsleiter des Finanzamtes

 

(Dr. Moehrs)

 

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