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Bürgerservice

Informationen
Bürgerservice der Gemeinde Niederdorfelden

 

 

Zuständigkeiten:
 

  • Einwohnermeldewesen
    An-, Ab- und Ummeldungen von Einwohnern, Gewerbe An-, Ab- und Ummeldungen, Wahlamt + Briefwahl, Beglaubigungen, Fischereischeine, Fahrzeugummeldungen, Führerscheinumtausch, Polizeiliche Führungszeugnisse, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Fundbüro, Lebensbescheinigungen, Meldebescheinigungen, Kirchenaustritte, Untersuchungsberechtigungsscheine, Ortspläne, Pässe + Ausweise, Gestattungen
     
  • Gewerbewesen
     Gewerbean-, ab-, und -ummeldungen, Ausschankkonzessionen, Gaststättenkonzession, Gaststättengewerbe temporär
     
  • Sonstiges
    Führerschein (Umtausch der alten Führerscheinen), Auskunftssperren, Fischereischeine, Führungszeugnisse, Kirchenaustritt, Lohnsteuerkarten, Melderegisterauskunft, Fundbüro

 


Kontakt

Gemeindevorstand der Gemeinde Niederdorfelden

Fachbereich Bürgerservice
Burgstraße 5
61138 Niederdorfelden

Telefon: 06101/5353-70
E-Mail:
 

Aufgrund der pandemischen Lage nur
mit Termin!

Hier kommen sie zur Online Terminvergabe:
Online-Terminvergabe

Wappen


Informationen zu den Fachverfahren:

 

  • An-/ Ab- und Ummeldungen
    Vorzulegen sind der Mietvertrag, bei Eigentum = der Kaufvertrag, die Wohnungsgeberbestätigung nach § 19, Personalausweise und Pässe.
  • Kinderreisepass (ehm. Kinderausweis)

    Der Kinderreisepass ersetzt den früheren Kinderausweis. Kinderausweise werden nach Ablauf der Gültigkeit nicht mehr verlängert.
    Ab dem 01.11.2005 darf der Kinderreisepass nur noch mit einem Lichtbild (unabhängig vom Alter des Kindes) ausgestellt werden. Insbesondere für Reisen ins Ausland kann Ihrem Kind bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (neu ab 01.11.2007; vorher bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres) ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
    Sie haben auch die Möglichkeit, sich für Ihr Kind einen eigenen Reisepass mit elektronischem Speichermedium ausstellen zu lassen, wenn z.B. die Einreisebestimmungen Ihres Gastlandes dieses erfordern (weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den jeweiligen Hinweisen für die Ausstellung von Reisepässen - weiter unten oder unter Internet Informationen des Auswärtigen Amtes).
    Die Beantragung ist nur durch die Personensorgeberechtigten (leiblicher Vater und leibliche Mutter oder Betreuer/in) möglich. Beide Elternteile müssen persönlich zur Unterschrift im Einwohnermeldeamt der Gemeinde erscheinen. Eine schriftliche Vollmacht ist nicht möglich. Bei geschiedenen Elternpaaren ist eine Beantragung mit Sorgerechtsbeschluss möglich.
    Kinder nach Vollendung des  6. Lebensjahres müssen mit vorsprechen, da das Kind persönlich im Kinderreisepass unterschreiben muss. Ein Kinderreisepass kostet 13 Euro und seit dem 01.01.2021 haben alle neu ausgestellten Kinderreisepässe eine Gültigkeit von nur noch einem Jahr.
    Notwendige Unterlagen / Nachweise:
    1.    Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes (stellt das Standesamt des Geburtsortes aus)
    2.    ein aktuelles Biometrie Bild, welches nicht älter als 3 Monate ist, bitte beachten Sie unbedingt die Informationen zum Lichtbild
    3.    Angabe von Größe und Augenfarbe des Kindes

  • Personalausweis

    Vorzulegen sind eine Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde und ein neues, aktuelles Biometrie Bild (welches nicht älter als 3 Monate ist)  (bitte auf kontrastreichen Hintergrund achten).
    An Gebühren sind unter 24 Jahren 22,80- € und ab 24 Jahren 37,- € zu entrichten.  Ein vorläufiger Ausweis kostet  10,- €.
    Die EID-Karte gibt es seit Januar 2021 für  37,- €.
    Seit 01.08.2021 besteht auch beim Personalausweis die Pflicht der Fingerabdrücke, deshalb und wegen seiner eigenhändigen Unterschrift muss der Antragsteller auf jeden Fall persönlich kommen.
     

  • Reisepass

     

    Vorzulegen sind:
    1.    eine Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde
    2.    ein neues, aktuelles Biometrie Bild welches nicht älter als 3 Monate ist (bitte auf die neuen Biometrischen Bestimmungen achten).
    3.    an Gebühren sind 60,-- € bzw. 37,50-- €  (für Personen bis 24 Jahren) zu entrichten.
    4.    Für einen vorläufigen Reisepass sind 26,-- €  zu entrichten.
    5.    Expresspass (32 Seiten) bis zu 24 Jahren kostet 69,50 €.
    6.    Expresspass (32 Seiten) ab 24 Jahre kostet 92,00 €.
    7.    Expresspass (48 Seiten) bis zu 24 Jahren kostet 91,50 €.
    8.    Expresspass (48 Seiten) ab 24 Jahre kostet 114,00 €.
    Der Antragsteller muss wegen dem Fingerscanning ab dem 6. Lebensjahr und der Unterschrift persönlich kommen.
     
  • Führerschein

    Umtausch der alten Führerscheine in einen EU-Führerschein können bei der Gemeinde beantragt werden.Vorzulegen sind der alte Führerschein und ein aktuelles Biometrie Bild, sowie eine Gebühr von 25,30,- €  zu entrichten.
     
  • Führungszeugnis
     

    Ein polizeiliches Führungszeugnis kostet  13 Euro. Es wird im Rathaus beantragt und in Bonn erstellt.  Dann dauert es etwa 1 – 2 Wochen.
    Wenn ein Führungszeugnis für eine Behörde bzw. den öffentlichen Dienst benötigt wird, dann muss der Gemeinde zusätzlich ein Schreiben mit der genauen Anschrift, der Ansprechperson und dem Verwendungszweck  vorgelegt werden.