Bebauungsplan" Im Bachgange" 2. Änderung
Im Mittelpunkt der 2. Änderung steht im Wesentlichen die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets zu Lasten einer Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Öffentliche Verwaltung und kulturellen und sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen (hier: Rathaus und Bürgerhaus), die Umwidmung von Grünflächen, Zweckbestimmung Kleingärten in Grünfläche, Blühwiese, die Konkretisierung des einzuhaltenden Gewässerrandabstandes nach vollzogener Bebauung sowie die Anpassung der Geschossigkeit im Bereich des Sondergebiets Lebensmitteleinzelhandel.