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Neuwahl einer Ortsgerichtsvorsteherin bzw. eines Ortsgerichtsvorstehers

Neuwahl einer Ortsgerichtsvorsteherin bzw. eines Ortsgerichtsvorstehers (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Neuwahl einer Ortsgerichtsvorsteherin bzw. eines Ortsgerichtsvorstehers

 

 

 

Besetzung des Ortsgerichts Niederdorfelden. Im Ortsgericht Niederdorfelden ist das Amt eines/einer Ortsgerichtsvorsteher/in neu zu besetzen. Sie werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung auf zehn Jahre gewählt und nach der Wahl von der Direktorin des Amtsgerichts Hanau ernannt.

 

Die Amtszeit kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn der/die Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat (§7 Ortsgerichtsgesetz).

 

Ortsgerichtspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Wenn Sie an der Ausübung eines Ehrenamtes als Ortsgerichtsvorsteher/in Interesse haben und weitere Informationen erhalten möchten, dann setzen Sie sich bitte mit der Gemeinde Niederdorfelden in Verbindung. Ansprechpartnerin im Rathaus: Nicole Woita Vorzimmer des Bürgermeisters 1. Obergeschoss, Zimmer 11 Burgstraße 5, 61138 Niederdorfelden Tel.: 06101-5353-11 E-Mail:

 

Bewerbungen richten Sie bitte schriftlich bis spätestens am 10.02.2023 an den Gemeindevorstand Burgstraße 5, 61138 Niederdorfelden.


02. Januar 2023


gez
Klaus Büttner
Bürgermeister

 

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