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Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

für die Landratswahl

in der Gemeinde Niederdorfelden am 29.01.2023


Das Wählerverzeichnis zur Direktwahl für die Wahlbezirke der Gemeinde wird in der Zeit vom 09.01.2023 bis zum 13.01.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten im

 

Rathaus der Gemeinde Niederdorfelden

 

für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen
glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist, spätestens


am 13.01.2023 bis 12:00 Uhr

 

beim Gemeindevorstand Dienststelle Fachbereich Bürgerservice/EDV Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen oder anzugeben. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nicht der Meldepflicht unterliegen, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Antrag ist schriftlich bis zum 08.01.2023 beim Gemeindevorstand (Anschrift siehe oben) zu stellen. Der Inlandsaufenthalt ist durch eine Bescheinigung des Herkunftsmitgliedstaates oder in sonstiger Weise glaubhaft zu machen.


Mit freundlichen Grüßen

 

Im Auftrag
Herr Adin Kovacevic

Bes. Wahlleiter der Gemeinde Niederdorfelden

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