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Amtliche Bekanntmachung - Feststellung eines Nachrücker für Herrn Keppler

Amtliche Bekanntmachung - Feststellung eines Nachrücker für Herrn Keppler (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Amtliche Bekanntmachung - Feststellung eines Nachrücker für Herrn Keppler

Gemäß § 33 ff. des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 58 Kommu-nalwahlordnung (KWO) gebe ich hiermit bekannt:

 

Der am 14.03.2021 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederdorfelden gewählte Be-werber des Wahlvorschlages


Sozialdemokratischen Partei Deutschlands – SPD:


ltd. Nr. 308    Louis Keppler, An der Rosenhelle 3, 61138 Niederdorfelden
hat mit Schreiben vom 18.05.2023 die sofortige Niederlegung seines Mandats erklärt.

Gemäß § 34 Abs. 1 und Abs. 3 KWG stelle ich fest, dass an seine Stelle die nachstehende noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages


Sozialdemokratischen Partei Deutschlands – SPD:

 

ltd. Nr. 306    Tatjana Linossi, Pfortenstraße 17, 61138 Niederdorfelden
nachrückt.

 

Gegen die o.a. Feststellungen kann gem. § 34 Abs. 4 KWG jede/jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Niederdorfelden binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Be-kanntmachung Einspruch erheben.


Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Niederdorfelden, Burgstraße 5, 61138 Niederdorfelden, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG Abs. 2).


Niederdorfelden, den 05.06.2023


Der Gemeindewahlleiter
der Gemeinde Niederdorfelden


Adin Kovacevic

 

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