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Gemeinde Niederdorfelden sucht eine neue Schiedsperson

Die derzeitige Schiedsfrau ist von ihrem Amt zurückgetreten Daher ist es erforderlich eine neue Bewerberin/einen neuen Bewerber für das Amt der Schiedsperson zu finden.

 

Lebenserfahrung, Geduld und Einfühlungsvermögen – wer diese Fähigkeiten besitzt und noch dazu in der Lage ist, Streitigkeiten zu schlichten, kann sich bei der Gemeinde Niederdorfelden um das Schiedsamt bewerben.

 

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und Streitfälle zu schlichten.

 

Beim Schiedsamt handelt es sich um ein Ehrenamt. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederdorfelden wählt die Schiedsfrau oder den Schiedsmann für fünf Jahre. Die gewählten Schiedspersonen dürfen ihr Amt erst antreten, wenn sie vom Amtsgericht bestätigt und bestellt wurden.

 

Niederdorfelder Einwohnerinnen und Einwohner können dieses Ehrenamt übernehmen, wenn sie mindestens 30 Jahre alt sind und das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

 

Schriftliche Bewerbungen von interessierten Bürger:innen, auf die die genannten Voraussetzungen zutreffen, sollen bis spätesten 29. März 2021 bei der Gemeinde Niederdorfelden, Bürgermeister Klaus Büttner, Burgstraße 5, 61138 Niederdorfelden , bzw. per E-Mail: , eingegangen sein.

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