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Bekanntmachung Neuwahl einer Ortsgerichtsschöffin bzw. eines Ortsgerichtsschöffen

Bekanntmachung Neuwahl einer Ortsgerichtsschöffin bzw. eines Ortsgerichtsschöffen (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Bekanntmachung Neuwahl einer Ortsgerichtsschöffin bzw. eines Ortsgerichtsschöffen

Die bisherige Ortsgerichtsschöffe, Herr Roland März, der das Amt des Ortsgerichtsschöffen seit 1994 innehat, möchte seine Amtszeit nicht weiter verlängern.

Aus diesem Grund wird für den Ortsgerichtsbezirk Niederdorfelden eine Ortsgerichtsschöffin bzw. eine Ortsgerichtsschöffe gesucht. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich um das Amt bewerben. Die Wahl erfolgt durch die Gemeindevertretung; die Ernennung auf die Dauer von 10 Jahren durch das Amtsgericht Hanau.

 

Ortsschöffen unterstützen den Ortsgerichtsvorsteher bei der Wahrung folgender Aufgaben:

 

•    Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
•    Erteilung der Sterbefallanzeige an das Amtsgericht
•    Sicherung von Nachlässen
•    Mitwirkung bei Festsetzungen und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
•    Schätzungen

 

Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die im Ortsgerichtsbezirk ihren Wohnsitz haben, allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollten mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein und nicht als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sein.

 

Bewerbungen schicken Sie bitte bis spätestens 15. April 2024 an den Gemeindevorstand, Burgstraße 5, 61138 Niederdorfelden. Telefonische Auskunft erhalten Sie vorab unter der Telefon-Nummer 06101 – 5353-11 bei Frau Woita.


Niederdorfelden, 04.03.2024

 

Klaus Büttner
Bürgermeister 
 

Weitere Informationen