icon-kalender

 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Die Zuständigkeit für die Genehmigung privater Bauvorhaben, einschließlich Umbauten, liegt ebenfalls bei der Gemeinde. Üblicherweise wird dies im Zuge der Bearbeitung des Bauantrags geregelt, der direkt bei der Bauaufsicht in der Barbarossastraße 16-24, 63571 Gelnhausen, Telefon 06051-85-0, eingereicht werden muss. Vorab besteht jedoch die Möglichkeit, sich unverbindlich zu informieren.

 

Wenn es um den Bau von Straßen oder Abwasserleitungen geht, fungiert die Gemeinde selbst als Bauherr und ist ebenso für den Zustand von Straßen und Bürgersteigen verantwortlich. Etwaige erhebliche Schäden oder Mängel können Sie mittels des Mängelanzeige-Formulars melden.

 

Schwerpunkte des Fachbereichs:

 

  1. Straßen, Grünanlagen, Plätze, Feldwege

  2. Abfall

  3. Bauhof und Fuhrpark (Bauhofleiter: Alexander Horne)

  4. Bauantragsverfahren

  5. Straßensperrungen Anordnung Verkehrsbeschränkung

  6. Unbebaute Grundstücke/Pachtverträge

  7. Sport- und Freizeitanlagen

  8. Friedhofverwaltung (ausschließlich Fr.Zinner)

  9. Wohnungsvergabe, Wohnungsberechtigungsscheine (ausschließlich Fr. Vöth)

  10. Hausverwaltung
     

Mitarbeiter

Herr Carsten Breitbach

Leitung
Zimmer 8
Telefon (06101) 535326

Fachbereich Bau und Liegenschaften

Kontaktdaten

Standort
Burgstraße 5
61138 Niederdorfelden