Anmeldung
Die Anmeldung einer Eheschließung /Lebenspartnerschaft ist grundsätzlich von beiden Ehe/Lebenspartnerschaftspartnern persönlich vorab beim Standesamt Ihres Wohnorts vorzunehmen. Haben Sie mehrere oder unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie die Wahl, bei welchem Standesamt Sie die Anmeldung vornehmen möchten.
Die Anmeldung ist 6 Monate gültig. Nach Ablauf der sechsmonatigen Gültigkeitsdauer muss die Eheschließung/Lebenspartnerschaft unter Vorlage neuer, aktueller Urkunden erneut angemeldet werden.
Unterlagen
Folgende Unterlagen brauchen Sie in der Regel für die Anmeldung der Eheschließung/Lebenspartnerschaft:
gültige Personalausweise oder Reisepässe
aktuelle erweiterte Meldebescheinigung mit Familienstand
Diese erhalten Sie beim Meldeamt Ihres Wohnorts.
aktuelle „beglaubigte Abschriften aus Ihren Geburtenregistern“
HINWEIS: Die beglaubigte Abschrift entspricht NICHT der „Geburtsurkunde“ und muss von Ihnen neu beim Standesamt Ihres GEBURTSORTS angefordert werden.
ausländische Geburtsurkunde einschließlich Übersetzung bei Geburt außerhalb Deutschlands
wenn Sie schon einmal in der BRD verheiratet waren: aktuelle beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister mit Vermerk über die Auflösung der Ehe z.B. durch Scheidung oder Tod des früheren Ehegatten oder wenn die Vorehe vor dem 01.01.2009 geschlossen wurde: Eheurkunde mit Vermerk über Auflösung der Ehe und Scheidungsurteil.
Die beglaubigte Abschrift oder Eheurkunde muss von Ihnen beim Standesamt des damaligen EHESCHLIEßUNGSORTS angefordert werden.
ausländische Eheurkunde(n) einschließlich Scheidungsurteil(e) und Übersetzungen bei Eheschließung außerhalb Deutschlands
bei gemeinsamen Kindern: Geburtsurkunden der Kinder mit eingetragenen beiden Elternteilen, Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft und, soweit von Ihnen gemacht, Erklärung zum Sorgerecht.
WICHTIG! Bei ausländischer Staatsangehörigkeit und/oder der Vorlage von Urkunden, Urteilen oder anderen Dokumenten aus ausländischen Staaten ist eine vorherige Vorsprache beim Standesamt nötig. Je nach Einzelfall sind weitere Unterlagen zur Prüfung der Ehevoraussetzungen vorzulegen/zu beantragen.
Kosten
Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die Gebührenhöhe der häufigsten Positionen im Standesamt. Je nach besonderer Lage können zusätzliche Kosten anfallen.
Gebührenübersicht:
Erweiterte Meldebescheinigung bzw. | je 9,00 Euro |
Grundgebühr für die Anmeldung der Eheschließung: | 42,00 Euro |
Zuschlag für Prüfung ausländischen Rechts: | je 21,00 Euro |
Vornahme der Eheschließung / Lebenspartnerschaft | 42,00 Euro |
Urkunden | 11,00 Euro |
beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister: | 11,00 Euro |